Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/357 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/357

 

Ratsmitglied Weber weist auf die Konfliktsituation mit den Feierlichkeiten der ansässigen Schützenvereine hin. Er äußert, dass die Akzeptanz der Anwohner erwartet werde.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass durch den Gesetzgeber den unterschiedlichen Vereinen und Institutionen eine Erleichterung durch die Erhöhung der maximal zulässigen Tage pro Jahr für die Durchführung von Brauchtumsfesten geschaffen wurde.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: