Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/354/1 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschläge werden bestätigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IV aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/354 beigefügte Planentwurf des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, schalltechnischer Untersuchung, Beurteilung der ökologischen Fauna wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/354.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass durch das Forstamt eine Ersatzaufforstung für die Waldfläche gefordert werde. Es geht um eine Vorhaltung von 3.000 qm an Ersatzflächen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: