Den der Ergänzungsvorlage Nr. IX/353/1 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt erst nach Vorlage einer Immissionsprognose, in der die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt im Hinblick auf die Stickstoffemissionen und deren Auswirkungen im Umfeld dargestellt sind.

 


Abstimmungsergebnis:                                                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/353 sowie die Ergänzungsvorlage IX/353/1.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass zwischenzeitlich noch Stellungnahmen öffentlicher Träger und Belange eingegangen seien. Auch sei eine Stellungnahme eines Bürgers eingegangen, in der auf das erhöhte Stickstoffaufkommen bezüglich der Geflügelhaltung verwiesen wurde. Dies sei nach Ansicht des Bürgers ein negativer Aspekt für das nahe gelegene Naturschutzgebiet. Hierzu sei, so Frau Brodkorb, ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, dessen Ergebnisse dem Fachausschuss noch vorgestellt werden. Beide Stellungnahmen liegen den Ausschussmitgliedern als Kopie mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

 

Ausschussmitglied Espelkott vertritt die Meinung, dass nach dem Vorliegen des Gutachtens erneut eine Beschlussfassung erfolgen müsse.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass alle umweltbezogenen Aspekte öffentlich vorliegen müssten und erst danach eine Veröffentlichung stattfinden könne. Vorher solle aber noch eine erneute Vorstellung im Ausschuss erfolgen.

 

Ausschussmitglied Weber äußert, dass er sich wundere, dass keine weiteren Eingaben gegen die Geflügelhaltung bei der Gemeinde Rosendahl eingegangen seien. Er vertritt die Meinung, dass eine Verlegung des Geflügelbetriebes nicht sinnvoll sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt hebt hervor, dass es eine gute Sache sei, ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben zu haben. Er vertritt die Meinung, dass es positiv zu werten ist, dass der Geflügelbetrieb aus dem Ortskern heraus verlegt werden soll.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: