Der Rat beschließt, die dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügten Richtlinien zum Förderprogramm „Jung kauft Alt“ inklusive der Anlagen 3, 4 und 5 mit Wirkung vom 01.06.2016 bis zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der heute beschlossenen redaktionellen Änderungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                    8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/360.

 

Er teilt mit, dass zu diesem Thema im Rahmen der Haushaltsberatung ein Informationsaustausch erfolgt sei. Zur Schaffung von Rahmenbedingungen seien die bestehenden Bedingungen der Gemeinden Hiddenhausen und Heek heran gezogen worden. Nach erfolgter Rücksprache mit der Gemeinde Heek durften deren Rahmenbedingungen als „Vorlage“ übernommen und auf die Gemeinde Rosendahl angepasst werden.

 

Ausschussmitglied Schubert erklärt, er sehe eine grundsätzliche Unterstützung des Projektes für gegeben. Er wünsche sich allerdings eine klarere Definition der Anlage 2.6 (Empfänger der Mittel).

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragt, ob der Gutachtenersteller auch gleichzeitig der Verwerter sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass eine Präzisierung der möglichen Antragsteller durch die Antragsformulare in den Anlagen 3 bis 5 erfolgt sei.

 

Ausschussmitglied Neumann spricht die Abgrenzung der Ortskerngebiete an. Er teilt mit, dass die Bauerschaft Oberdarfeld im OT Darfeld nicht mit in das Ortskerngebiet herein genommen werde, während es bei der Betriebsstätte „Autohaus Voss“ an der Höpinger Straße erfolgt sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt dazu aus, dass man sich an der geschlossenen Ortslage orientiert habe.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt mit, dass die Straße „Darfelder Weg / Im Kleining“ mit in die geschlossene Ortslage herein genommen worden sei. Er bittet entsprechend um Versetzung des Ortsschildes.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt dazu aus, dass das Ortseingangsschild kein Indiz für eine Ortslage sei. Das gelbe Ortseingangsschild sei ein verkehrstechnisches Schild zur Regulierung der erlaubten Geschwindigkeit.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Versetzung des Ortsschildes ggf. geprüft werden könne.

 

Ausschussmitglied Neumann führt aus, dass bis zur Erstellung eines Altbaugutachtens vier Phasen nötig seien. Dieses werde auch durch den Kreis Coesfeld so praktiziert. Er regt an, die Förderung für die Beschaffung des Altbaugutachtens von 1.500,00 € auf 1.200,00 € zu reduzieren und eine Förderung nur für den tatsächlichen Erwerb eines Altbaus zu gewähren. Dabei solle Augenmerk auf die Barrierefreiheit gelegt werden. Seiner Ansicht nach sei die jährliche Gesamtfördersumme im gemeindlichen Haushalt mit 20.000,00 € knapp bemessen. Weiter plädiere er dafür, dass bei der Familienförderung der Grundbetrag auf 400,00 € reduziert werde und bei vorhandenen Kindern eine Förderung in Höhe von 600,00 € gewährt werde. Dadurch könne eine Stärkung der Infrastruktur erfolgen.

 

Ausschussmitglied Deitert weist darauf hin, dass das Projekt „Jung kauft Alt“ durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Bezug auf die energetische Sanierung gefördert werden könne. Entsprechend plädiere er für die Streichung des Punktes 4 der Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten.

 

Ausschussmitglied Lembeck äußert, dass nur der tatsächliche Erwerb und nicht die Übertragung einer Immobilie innerhalb einer Familie als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung gemeint sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass dies im Punkt 3.1 der Richtlinie konkretisiert sei und eine reine Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie nicht gefördert werde.

 

Ausschussmitglied Neumann spricht sich für eine Förderung der Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie, z.B. durch ein Familiendarlehen, zur Steigerung der Attraktivität von Rosendahl aus.

 

Ausschussmitglied Schubert wünscht eine Konkretisierung bezüglich einer Übertragung bzw. eines Verkaufes innerhalb der Familie.

 

Produktverantwortlicher Kortüm ergänzt, dass bei einer Übertragung innerhalb einer Familie ein reiner Übertragungsvertrag und kein notarieller Kaufvertrag geschlossen werde und dieser Vorgang keine Grunderwerbsteuerpflicht auslöse.

 

Ausschussmitglied Deitert sieht bei einer rein familiären Übertragung die Gefahr, dass Fördermittel nicht sinnentsprechend den Förderrichtlinien beantragt würden.

 

Ausschussmitglied Neumann spricht sich dafür aus, dass die Förderung nur an finanziell  ggf. benachteiligte Personen bewilligt werden solle. Hierbei seien soziale Komponenten zu beachten.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt, wie die Altersspanne zwischen Jung und Alt gefasst sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt dazu aus, dass es sich dabei nur um einen Slogan handele und inhaltlich nicht nur Personen einer speziellen Altersklasse in den Genuss der Förderung kommen könnten.

 

 

Ausschussmitglied Deitert erklärt, er sehe am ehesten den Willen zum Erwerb einer „alten Immobilie“ bei jungen Menschen gegeben. Er weist auf den Punkt 3.1 Buchstabe c in Bezug auf die Generationsgerechtigkeit hin. Außerdem solle eine konkrete Unterscheidung zwischen Volljährigkeit und Pflegebedürftigkeit erfolgen. Seiner Meinung nach solle bei dem Punkt 2.1 Buchstabe b der Begriff „Kindergeld“ gestrichen werden, da hierdurch ein bestimmter Personenkreis von der Förderung ausgeschlossen werde.

 

Ausschussmitglied Lembeck weist darauf hin, dass nach § 65 Einkommenssteuergesetz (EStG) auch eine Förderung des Erwerbes einer „alten“ Immobilie möglich sei. Es sei bedenklich, einen gewissen Personenkreis von der Förderung durch die Förderrichtlinien auszuschließen. Dies sei auch nicht gewollt.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt spricht sich für höhere Fördermöglichkeiten bei der Pflegebedürftigkeit von Kindern aus. Er stelle sich eine doppelte Förderung bei pflegebedürftigen Kindern aus.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass zu den Punkten 1.2, 1.4, 2.1 Buchstabe b, 2.6, 3.1 eine redaktionelle Änderungen vorgenommen werde, die Nummerierung der Richtlinien angepasst und der Punkt 4 gestrichen werde.

 

 

Aufgrund der vorgebrachten Änderungswünsche bezüglich der Förderhöhe und einer begrifflichen Konkretisierung wird durch den Ausschuss über folgende Punkte abgestimmt:

 

 

Punkt 2.2

 

Reduzierung der Summe für Gutachter von 1.500,00 € auf 1.200,00 €

 

4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Beschluss:

 

keine Änderung der Förderhöhe

 

 

Punkt 3.1

 

Reduzierung der Fördersumme für den Altbauerwerb von 800,00 € auf 400,00 €

 

2 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

 

Beschluss:

 

keine Änderung der Förderhöhe

 

 

 

 

 

Punkt 3.1 Buchstabe c

 

Hinzufügung der Begrifflichkeit „Volljährigkeit“

 

6 Ja-Stimmen, 4 Neinstimmen

 

Beschluss:

 

Begrifflichkeit „Volljährigkeit“ wird den Förderrichtlinien hinzugefügt

 

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass die Pflegebedürftigkeit von Kindern honoriert werden solle. Er schlägt vor, bei volljährigen pflegebedürftigen Kindern eine Förderung in Höhe von 400,00 € und bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern eine Förderung in Höhe von 600,00 € zu gewähren.

 

4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Beschluss:

 

Keine Änderung der Förderhöhe

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst anschließend folgenden Beschluss: