Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4

Für den Verkauf der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke im Zeitraum ab dem 01. Juli 2016 gelten folgende Bedingungen und Regelungen:

 

1.      Für die in den bestehenden Baugebieten „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick und „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld noch verfügbaren Grundstücke gelten die derzeitigen Grundstückskaufpreise (92 €/qm bzw. 99 €/qm einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten) weiterhin.

 

2.      Für das Neubaugebiete „Gartenstiege, Bereich Ringstraße“ im Ortsteil Holtwick wird der Kaufpreis vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 auf 102,00 €/qm, danach (01.01.2017) auf 105,00 € und für das Neubaugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 auf 99,00 €/qm, danach (01.01.2017) auf 105,00 €/qm einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten festgesetzt.

 

3.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einzelfall den allgemeinen Verkaufspreis bis zu 10 €/qm zu senken, wenn offensichtlich ein oder mehrere Gründe hierfür vorliegen (z. B. Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Grundstückslage, Beeinträchtigung der Ausnutzbarkeit, Nachteile aus der Bauleitplanung). Voraussetzung für eine solche Einzelfallentscheidung ist jedoch, dass das Grundstück bereits seit fünf Jahren vorläufig erschlossen ist.

 

4.      Für Baugebiete mit mehreren Erschließungsanlagen, verbunden mit unterschiedlichen Erschließungskosten, wird ein differenzierter Grundstückskaufpreis auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25. September 1997 festgesetzt, so dass sich unter Einschluss aller Kostenfaktoren (Kaufpreis, Vermessungskosten und Beiträge) der jeweils festgesetzte Gesamtkaufpreis von 92 €/qm, 99 €/qm, bzw. 102,00 €/ 105,00 €/qm ergibt.

 


Abstimmungsergebnis:                sechs Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/363.

 

Ausschussmitglied  Neumann weist auf die Dringlichkeit der Stärkung des Gemeindeinnenbereichs. Aus diesem Grund vertritt er einen qm-Preis in Höhe von 115,00 € - 119,00 € für angemessen. Hierdurch solle eine Abgrenzung zwischen dem Innen- und dem Außenbereich des Gemeindegebietes offensichtlich werden.

 

Ausschussmitglied Lembeck stellt fest, dass Bauerwartungsland im OT Osterwick erhöht angekauft worden sei, da keine Freiflächen zur Verfügung standen. Er vertrete die Meinung, dass eine zweistufige Erhöhung des Qm-Preises in den OT Osterwick und Holtwick erfolgen solle, um die schnelle Veräußerung von Grundstücken zu erreichen und die Zwischenfinanzierung zum Erwerb von Bauerwartungsland abzumildern. Er empfehle den Druck auf Bauwillige in den OT Osterwick und Holtwick durch die Preisgestaltung zu erhöhen und  vertritt daher bis zum 31.12.2016 einen Qm-Preis in Höhe von 99,00 € und ab dem 01.01.2017 einen Qm-Preis bis zu 106,00 €. Er stellt fest, dass ein Vergleich mit der Kreisstadt Coesfeld nicht angemessen sei. Es herrschten wesentliche Unterschiede, wie z.B. Größe der Gewerbegebiete, die Anbindung an die A31 und der Glasfaserausbau.

 

Produktverantwortlicher Kortüm erläutert, dass eine Interessentenabfrage für die Baugebiete „Gartenstiege“ und „Schlee“ im OT Holtwick erfolgt sei. Im Baugebiet „Gartenstiege“ stünden 23 Grundstücke zur Verfügung, worauf sich 18 Interessenten hätten vormerken lassen. Im Baugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ seien es 34 Grundstücke mit 25 Bewerbern. Weiter lägen Anfragen von Gewerbetreibenden vor. Er führt aus, dass eine schnelle Vermarktung der Grundstücke unter dem Aspekt der Familienfreundlichkeit erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Schubert  stimmt der Preispolitik grundsätzlich zu und führt aus, dass durch den Bürgermeister im Rahmen seiner Befugnisse eine Anpassung der Grundstückspreise erfolge solle. Es solle ein Unterschied zwischen gut und ungünstig gelegenen Grundstücken erfolgen. 

 

Ausschussmitglied Schulze Baek weist darauf hin, dass ein solcher Vorschlag in der Vergangenheit schon einmal gemacht worden sei und dieser keine Zustimmung im politischen Gremium gefunden habe.

 

Produktverantwortlicher Kortüm führt aus, dass eine Vermarktung nach der Lage eines Grundstückes mit Vorsicht zu behandeln sei, da dadurch von vornherein eine Beurteilung erfolge.

 

Ausschussmitglied Neumann äußert, dass in der Gemeinde Rosendahl eine gute Infrastruktur herrsche und diese langfristig gewährleistet werden solle.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt gibt bekannt, dass die Gemeinde Rosendahl mit einem Qm-Preis in Höhe von 105,00 € eine gute Preispolitik im Kreisgebiet betreibe. Seiner Ansicht nach seien die Bauwilligen bereit, einen Qm-Preis in Höhe von bis zu 105,00 € zu zahlen. Er vertritt die Meinung, dass eine moderate Preisanpassung erfolgen könne. Er weist darauf hin, dass die drei Ortsteile der Gemeinde Rosendahl aufgrund der verschiedenen Infrastrukturen eine unterschiedliche Preisstruktur bezüglich der Grundstückspreise haben sollten. Er vertritt die Meinung, dass keine zeitliche Beschränkung bezüglich der Grundstückspreise erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Deitert deutet an, dass bauwillige Einwohner der Gemeinde Rosendahl bereit seien, wegen einer höheren Attraktivität der Stadt, das Gemeindegebiet zu verlassen.  Aus diesem Grunde sollten die dem Produktverantwortlichen Kortüm bekannten Interessenten Baugrundstücke für einen Qm-Preis in Höhe von 99,00 € angeboten werden.  

 

Bürgermeister Gottheil weist auf die Anhebung der Grundstückspreise in dem Baugebiet „Haus Holtwick“ und den hohen Grad der Nachfrage hin. Er vertritt die Meinung, dass keine übereilte Entscheidung zur Veräußerung der Baugrundstücke getroffen werden solle, um u.a. ein ausreichendes Angebot für Familien vorzuhalten. Eine Stichtagsregelung weise den Nachteil auf, dass ein Großteil der Grundstücke schnell veräußert werden könne und ab dem 01.01.2017 damit evtl. kein ausreichender Pool an bebauungsfähigen Grundstücke mehr vorhanden sei. Er vertritt die Meinung, dass den Interessenten, welche sich frühzeitig um ein Baugrundstück beworben haben, die gleichen Chancen zum Erwerb eingeräumt werden solle wie finanzstarken Kaufwilligen. Er halte die Preissteigerung auf 105,00 € – 106,00 € für moderat und angemessen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass seiner Meinung nach finanzstarke Bauwillige bis zum 31.12.2016 die gewünschten Grundstücke erwerben könnten. Weniger finanzstarken Personen sei dies nicht möglich und dadurch könne ein Ungleichgewicht bezüglich der Vergabe der Grundstücke erfolgen. Er weist darauf hin, dass seiner Meinung nach für jedes Baugebiet ein individuell festgesetzter Kaufpreis gelten solle.

 

Ausschussmitglied Deitert weist darauf hin, dass durch die in Rede stehenden Bauwilligen wohl die Entscheidung getroffen worden sei, ein Eigenheim zu errichten. Einzig der tatsächliche Ort sei noch nicht festgelegt worden. Er vertrete die Meinung, dass die Preisgestaltung bis zum 31.12.2016 erhalten bleiben und erst ab dem 01.01.2017 eine Erhöhung erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Lembeck bittet um eine Unterbrechung der Sitzung zum interfraktionellen Meinungsaustausch. Dem wird entsprochen.

 

Nach Fortführung der Sitzung führt Ausschussmitglied Lembeck  für seine Fraktion aus, dass bei der bisherigen Preisgestaltung geblieben werden solle (99,00 € bis zum 31.12.2016) und erst zum 01.01.2017 eine Preiserhöhung erfolgen solle. 

 

Ausschussmitglied Neumann führt aus, dass der Sitzungsvorlage gefolgt werden solle.

 

Anschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss: