Der Planungsstand wird anerkannt. Dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/364 als Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/364 als Anlage II beigefügte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Entwässerungskonzept, die  Immissionsschutz-Gutachten zu Ammoniakimmissionen und Stickstoffdespositionen und Geruchs- und Staubimmissionen, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 


Abstimmung:                                                    einstimmig bei einer Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/364 und gibt einleitende Erklärungen zu diesem Tagesordnungspunkt und den anwesenden Gästen.

 

Herr Lang hält einen Vortrag zu den verschiedenen Planwerken mittels einer Power-Point-Präsentation. Diese Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage II bei.

 

Herr Lang gibt bekannt, dass eine Abweichung von dem ursprünglich geplanten rechteckigen Stall auf einen Rundstall erfolgt sei. Dieser neue Planungsstand wurde den Ausschussmitgliedern durch bildliche Beispiele aus den Niederlanden verdeutlicht. Er führt aus, dass trotz der neuen Gegebenheiten die Anzahl der Tiere gleich bleibe. Der aufgestellte Bebauungsplan weise die verschiedenen Gebäude, Nebengebäude und Ställe aus. Auch sei die langfristige Eingrünung ausgewiesen, welche auch Vorgabe des Kreises Coesfeld sei. Ebenfalls wurde die Abführung des Oberflächen- und Schmutzwasser dargestellt. Zur Firsthöhe der Gebäude führt Herr Lang aus, dass diese bis zu 12,00 m betragen könne. Weiter weist er darauf hin, dass die Art der Nutzung der baulichen Anlagen (in diesem Fall: Geflügelhaltung) mit Junghennenaufzucht und Legehennenhaltung festgeschrieben und jedwede andere Nutzung ausgeschlossen sei.

 

Ausschussmitglied Lethmate weist darauf hin, dass er in dem Bebauungsplan eine enge Festsetzung sehe und ob diese vielleicht nicht zu eng gefasst sei.

 

Herr Lang führt dazu aus, dass in den Festsetzungen ein gewisser Spielraum vorhanden sei. Weiter erklärt er, dass Herr Sengenhorst verpflichtet sei, eigenverantwortlich das Planverfahren und die Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB in der vorgegebenen Frist umzusetzen. Bei einer nicht fristgerechten Vorhabenumsetzung stehe der Gemeinde Rosendahl Schadensersatzanspruch, für die bisher erbrachten Leistungen, gegenüber dem Vorhabenträger zu.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb weist daraufhin, dass es sich bei den Planungsvorgaben um gesetzlich vorgegebene Festsetzungen handele, um sicherzustellen, dass die Maßnahme gemäß dem Durchführungsvertrag realisiert werde.

 

Ausschussmitglied Weber fragt, wie viel Platz den Tieren in der neuen Anlage zur Verfügung stehe.

 

Herr Sengenhorst gibt eine Erklärung zur Haltung der Hennen anhand von Bildmaterial von Anlagen in den Niederlanden ab. Er betont, dass eine Beschau der neuen Anlage durch Interessierte und Geschäftspartner (Klein- und Großabnehmer) möglich sei. Er habe kurzfristig die Entscheidung getroffen, den rechteckigen Stall auf ein Geflügel-Rondell zu ändern. Dies werde unter der Einhaltung der aktuellen Gesetzeslage erfolgen.

 

Herr Lange ergänzt, dass weitergehende Festsetzungen, wie z.B. die Fläche pro Tier u.a. durch das Immissionsschutzgesetz und die Baugenehmigung geregelt würden.

 

Ausschussmitglied Weber gibt seine Zustimmung zu der Umwandlung von einem rechteckigen Gebäude zu einem Geflügel-Rondell. Seiner Meinung nach solle nun eine Entscheidung zu dem Vorhaben getroffen werden. Er ergänzt, dass auch noch gesetzliche Vorgaben zur Fläche pro Huhn vorhanden seien. Weiter stellt er die Frage nach der Möglichkeit zur Vergrößerung des Platzes pro Tier.

 

Herr Lang führt aus, dass hierbei keine Möglichkeit zur Einflussnahme gegeben sei. Die Umsetzung obliegt alleine dem Vorhabenträger.

 

Herr Sengenhorst ergänzt, dass die Anlage für die Zukunft nach den zurzeit geltenden Gesichtspunkten der Gesetzgebung geplant sei. Durch die Umstellung auf das Geflügel-Rondell würden sich die Anlagenerstellungskosten erhöhen.

 

Frau Homann gibt Ausführungen zum Immissionsschutz anhand der als Anlage II beiliegenden Präsentation und führt aus, dass sie keinerlei Konfliktpotenzial durch das Vorhaben sehe.

 

Ausschussmitglied Weber erfragt, ob bei dem Vorhaben aufgrund der Gerüche auch eine Filteranlage eingesetzt werde.

 

Frau Homann führt dazu aus, dass nach dem jetzigen Stand kein Einsatz einer Filteranlage erfolge.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist auf die Feststellung der Immissionswerte in dem Gutachten hin. Die dort gemachten Feststellungen seien auf Basis der ursprünglichen Umsetzung des Vorhabens getroffen worden. Er möchte wissen, ob das vorliegende Gutachten auch für den aktualisierten Planungsstand Gültigkeit habe.

 

Sowohl Frau Homann wie auch Herr Lang machten deutlich, dass die Feststellungen im Gutachten weiterhin gültig und bindend seien. Eine ergänzende Stellungnahme zum aktuellen Stand der Planung liege vor und werde zur kommenden Ratssitzung vorgelegt. Nach ersten Erkenntnissen werde es zu keinen Veränderungen der Immissionswerte beim neuen Planungsstand im Vergleich zu dem alten Planungsstand kommen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, wie es sich mit den Bioerosolen (Keimbelastung aus der Anlage heraus) verhalte.

 

Frau Homann führt dazu aus, dass die Untersuchungen dazu noch nicht abgeschlossen seien. Es werde zu der Unbedenklichkeit und Verträglichkeit der Maßnahme auf den Standort und Umgebung hingearbeitet.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, ob das Gutachten zu den Bioerosolen bis zur kommenden Ratssitzung vorliegen werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass das Gutachten zu den Bioerosolen für die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht nötig sei. Erst zur Beschlussfassung zum Bebauungsplan sei die Vorlage des Gutachtens nötig. Sie weist darauf hin, dass eine zeitnahe Abstimmung erfolgen solle, damit das Vorhaben zeitnah umgesetzt werde. Ein Stoppen des Vorhabens sei jederzeit möglich, so Fachbereichsleiterin Brodkorb.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Frau Homann und den Herren Lang, Musiol und Sengenhorst für ihren Vortrag und verabschiedet sie.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: