Frau Brandt führt an, dass die Industriestraße, der Waldweg und der Wirtschaftsweg als Erschließungszuwegung genutzt werden sollten. Aus dem Flächennutzungsplan sei nur die aktuelle Nutzung ersichtlich. Die Erschließung des neuen Baugebiets solle ihrer Meinung nach schon im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass der Wirtschaftsweg nicht in Frage komme, weshalb er für die Erschließung genutzt werden könne. Die Erschließung werde im Bebauungsplan und nicht im Flächennutzungsplan geregelt.