Herr Suthoff erkundigt sich, ob es einen neuen Sachstand zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Windenergiebereichen gebe. Er fragt, ob abgewartet werden müsse, bis alle Bauanträge gestellt und die Festlegung der Windvorrangzonen erfolgt seien. Herr Suthoff stellt weiter die Frage, ob es weiterhin Bestand habe, dass durch die Investoren eine Kostenübernahme zugesichert sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass nach Rücksprache mit Herrn Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner anhängige gerichtliche Verfahren abgewartet werden sollten. Es werde Nachbesserungen bezüglich der Waldflächen geben müssen und Leitungsrechte müssten beachtet werden. Durch die Investoren sei zugesichert worden, dass eine Kostenerstattung für die Planungskosten erfolge und der Gemeinde Rosendahl kein finanzieller Schaden entstehe.