Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

 

1)      Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebietsfläche Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit  § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gelten Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/367 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB werden durchgeführt.

 

 

3)      Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des Vorhabens vorzubereiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig bei einer Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf Sitzungsvorlage IX/367.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: