Der Rat beschließt die mit der Ratseinladung als Anlage 2 übersandten modifizierten Richtlinien zum Förderprogramm „Jung kauft Alt“ inklusive Anlagen mit Wirkung vom 01.06.2016 bis 31.12.2017.

 

 

 


Abstimmung:                                                    15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügten Richtlinien und gibt Auskünfte und Erläuterungen zu den Änderungen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 12.05.2016 seien redaktionelle Änderungen beraten worden, die in einer überarbeiteten Version der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage IX/360 ihren Niederschlag gefunden hätten. Die modifizierten Richtlinien seien den Ratsmitgliedern zusammen mit der Ratseinladung zur Verfügung gestellt worden.

 

Weitere Wortbeiträge erfolgen nicht.

 

Durch die vorgenommenen Änderungen an der ursprünglichen Anlage 2 sei nunmehr eine inhaltliche Abänderung des Beschlussvorschlages nötig.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: