Für den Verkauf der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke im Zeitraum ab dem
01. Juli 2016 gelten folgende Bedingungen und Regelungen:
1. Für die in den bestehenden Baugebieten
„Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick und „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld
noch verfügbaren Grundstücke gelten die derzeitigen Grundstückskaufpreise (92
€/qm bzw. 99 €/qm einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten)
weiterhin.
2. Für das Neubaugebiet „Gartenstiege,
Bereich Ringstraße“ im Ortsteil Holtwick wird der Kaufpreis vom 01.07.2016 bis
31.12.2016 auf 102,00 €/qm, danach (ab 01.01.2017) auf 105,00 € und für das
Neubaugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick vom
01.07.2016 bis 31.12.2016 auf 99,00 €/qm, danach (ab 01.01.2017) auf 105,00
€/qm einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten festgesetzt.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im
Einzelfall den allgemeinen Verkaufspreis bis zu 10 €/qm zu senken, wenn
offensichtlich ein oder mehrere Gründe hierfür vorliegen (z. B.
Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Grundstückslage, Beeinträchtigung der
Ausnutzbarkeit, Nachteile aus der Bauleitplanung). Voraussetzung für eine
solche Einzelfallentscheidung ist jedoch, dass das Grundstück bereits seit fünf
Jahren vorläufig erschlossen ist.
4. Für Baugebiete mit mehreren Erschließungsanlagen, verbunden mit
unterschiedlichen Erschließungskosten, wird ein differenzierter
Grundstückskaufpreis auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25. September
1997 festgesetzt, so dass sich unter Einschluss aller Kostenfaktoren
(Kaufpreis, Vermessungskosten und Beiträge) der jeweils festgesetzte
Gesamtkaufpreis von 92 €/qm, 99 €/qm, bzw. 102,00 €/ 105,00 €/qm ergibt.
Abstimmungsergebnis: Zu Punkt 1, 3
und 4 (gemeins. Abstimmung)
15
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Zu Punkt 2 (separate Abstimmung)
11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Ratsmitglied Kreutzfeldt beantragt, dass über den
Beschlussvorschlag getrennt abgestimmt werde. Er möchte über die Punkte 1, 3
und 4 zusammen sowie über Punkt 2 getrennt abstimmen.
Ratsmitglied Mensing sieht in der Preisgestaltung
einen Versuch den gemeindlichen Haushalt auszugleichen. Seiner Meinung nach,
seien die veranschlagten Mittel für das Projekt „Jung kauft Alt“ mit 20.000,00
€ als zu gering bemessen und deshalb vertritt er die Meinung, die
Grundstückspreise weiter zu erhöhen und die zusätzlich erwirtschafteten Mittel
dem Projekt „Jung kauft Alt“ zur Verfügung zu stellen.
Ratsmitglied Kreutzfeldt gibt Erläuterungen zur
getrennten Abstimmung des Beschlussvorschlages. Er ist der Auffassung, dass
weiterhin ein einheitlicher Qm-Preis gelten solle.
Ratsmitglied Neumann sieht in der Anhebung der
Grundstückspreis zum 01.07.2016 kein Problem. Er fügt an, dass sich kein
Interessent auf früher geltende Preise berufen könne. Er führt zum Vergleich
aus, dass die Bewohner des Baugebietes „Schleestraße“ im OT Holtwick vier Jahre
auf den Baubeginn gewartet hätten und ihnen gegenüber auch keine
Bestandsgarantie bezüglich der Qm-Preise bzw. der KAG-Beiträge ausgesprochen
worden sei.
Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass
sich die bisherige Preisgestaltung für Baugrundstücke bei den Bürgern und
Bauwilligen gefestigt habe. Durch die neuerliche Preisgestaltung werde vom
bisherigen Einheitspreis für Baugrundstücke abgewichen. Er erklärt, dass
weiterhin alle Baugrundstücke mit einem Einheitspreis veräußert werden sollten.
Ratsmitglied Deitert führt an, dass der Vorschlag
zu differenzierten Preisen schon im letzten Jahr erfolgt sei. Dies gleiche auch
keiner Vorgaukelei, sondern sei eine Konfrontation mit Fakten.
Ratsmitglied Espelkott weist auf die großen
Proteste in der Angelegenheit „Änderung der KAG-Satzung“ hin. In dieser
Angelegenheit sei den durch die Änderung der Satzung betroffenen Bürgern auch
keine Bestandsgarantie für die zu erbringenden Anliegerbeiträge gegeben. Er
könne den Unmut der bauwilligen Personen verstehen. Jedoch treffe der Rat in
seinen Beschlüssen Tatsachenentscheidungen und dementsprechend habe die
Bürgerschaft diese zu akzeptieren.
Ratsmitglied Branse verweist auf das umfangreiche
Erschließungsbeitragsrecht und die daraus resultierende Ausrichtung bei der
Ausgestaltung des Grundstückspreises hin. Seiner Meinung nach seien Bauwillige bereit, auch
höhere Qm-Preise zu zahlen.
Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass die Änderung
der KAG-Satzung zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund des Grundsatzes „Steuern
vor Gebühren“ hätte erfolgen sollen. Weiter ergänzt er, dass die Änderung der
KAG-Satzung in keinem Zusammenhang mit den jetzigen Grundstückspreisen zu sehen
sei.
Ratsmitglied Lethmate gibt bekannt, dass die
Änderung der KAG-Beiträge schon zu einem früheren Zeitpunkt festgestanden habe
und die Satzung angepasst werden müsste.
Ratsmitglied Mensing bittet die Verwaltung, dass
bei einer erneuten Beratung zur Festlegung von Grundstückspreisen die
Kaufpreisgestaltung (wie z.B. wie hoch sei der tatsächliche Qm-Preis des zu
erwerbenden Grund und Boden, wie hoch sei der Preis für die Erschließung) mit
genauen Zahlen, Daten und Fakten dem Rat zur Verfügung gestellt werden solle.
Er könne sich vorstellen, dass eventuell eine Reduzierung der
Erschließungskosten in Frage kommen könne. Eine Beratung dazu solle zu
gegebener Zeit im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss erfolgen.
Ratsmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass
die Bürger bei der Änderung der KAG-Satzung auch keine Unterstützung erfahren
hätten. Seiner Meinung nach würden die interessierten Bauwilligen durch die
neuerliche Preisgestaltung benachteiligt.
Ratsmitglied Lembeck stellt klar, dass es zu den
Grundstücken des Baugebietes „Schleestraße“ keine Versprechen zu bestimmten
Qm-Preisen gegeben habe. Er ist der Auffassung, dass die Reihenfolge zur
Erhöhung der Qm-Preise nicht richtig eingehalten worden sei. Seiner Information
nach solle eine Liste mit Interessierten vorliegen. Er führt aus, dass aus
diesem Umstand kein Recht auf einen abweichenden Preis abzuleiten sei.
Ratsmitglied Branse führt aus, dass eine
Darstellung der Beiträge im Verkaufspreis erfolgen und eine Angleichung der
Erschließungsbeiträge für jedes neue Baugebiet geprüft werden solle.
Ratsmitglied Schubert führt aus, dass aus seiner
Sicht die Zeitpunkte der Erhöhung der Steuern und die Änderung der KAG-Satzung
unglücklich gewählt gewesen seien. Er meint, dass der wirtschaftliche Sinn der
Verwaltung gewahrt bleiben solle. Auch sei es wichtig, dass junge Familien im
Gemeindegebiet bleiben.
Ratsmitglied Espelkott wies darauf hin, dass es
inhaltliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde
Rosendahl und der daraus resultierenden unterschiedlichen Qm-Preise gebe. Er
führt aus, dass die Gemeinde Rosendahl selbst nach einer Kaufpreiserhöhung mit
seiner Preisgestaltung bei Wohnbaugrundstücken immer noch zu den günstigsten
Kommunen im Kreisgebiet gehöre.
Ratsmitglied Deitert fragt, ob der
Grundstückspreis in den einzelnen Ortsteilen aufgesplittet werde.
Produktverantwortlicher Kortüm führt dazu aus,
dass der Kaufpreis in den notariellen Grundstückskaufverträgen differenziert
und aufgeteilt werde (z.B. nach Kanalanschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag,
Vermessungskosten, Grundstückskaufpreis). Die Grunderwerbsteuer werde nur auf
das tatsächliche Grundstück berechnet.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: