Beschluss: ungeändert beschlossen

Für den Verkauf der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke im Zeitraum ab dem 01. Juli 2016 gelten folgende Bedingungen und Regelungen:

 

1.      Für die in den bestehenden Baugebieten „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick und „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld noch verfügbaren Grundstücke gelten die derzeitigen Grundstückskaufpreise (92 €/qm bzw. 99 €/qm einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten) weiterhin.

 

2.      Für das Neubaugebiet „Gartenstiege, Bereich Ringstraße“ im Ortsteil Holtwick wird der Kaufpreis vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 auf 102,00 €/qm, danach (ab 01.01.2017) auf 105,00 € und für das Neubaugebiet „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 auf 99,00 €/qm, danach (ab 01.01.2017) auf 105,00 €/qm einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten festgesetzt.

 

3.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einzelfall den allgemeinen Verkaufspreis bis zu 10 €/qm zu senken, wenn offensichtlich ein oder mehrere Gründe hierfür vorliegen (z. B. Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Grundstückslage, Beeinträchtigung der Ausnutzbarkeit, Nachteile aus der Bauleitplanung). Voraussetzung für eine solche Einzelfallentscheidung ist jedoch, dass das Grundstück bereits seit fünf Jahren vorläufig erschlossen ist.

 

4.      Für Baugebiete mit mehreren Erschließungsanlagen, verbunden mit unterschiedlichen Erschließungskosten, wird ein differenzierter Grundstückskaufpreis auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25. September 1997 festgesetzt, so dass sich unter Einschluss aller Kostenfaktoren (Kaufpreis, Vermessungskosten und Beiträge) der jeweils festgesetzte Gesamtkaufpreis von 92 €/qm, 99 €/qm, bzw. 102,00 €/ 105,00 €/qm ergibt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   Zu Punkt 1, 3 und 4 (gemeins. Abstimmung)
                                                                                  15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

                                                                                  Zu Punkt 2 (separate Abstimmung)

                                                                                  11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen


Ratsmitglied Kreutzfeldt beantragt, dass über den Beschlussvorschlag getrennt abgestimmt werde. Er möchte über die Punkte 1, 3 und 4 zusammen sowie über Punkt 2 getrennt abstimmen.

 

Ratsmitglied Mensing sieht in der Preisgestaltung einen Versuch den gemeindlichen Haushalt auszugleichen. Seiner Meinung nach, seien die veranschlagten Mittel für das Projekt „Jung kauft Alt“ mit 20.000,00 € als zu gering bemessen und deshalb vertritt er die Meinung, die Grundstückspreise weiter zu erhöhen und die zusätzlich erwirtschafteten Mittel dem Projekt „Jung kauft Alt“ zur Verfügung zu stellen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt gibt Erläuterungen zur getrennten Abstimmung des Beschlussvorschlages. Er ist der Auffassung, dass weiterhin ein einheitlicher Qm-Preis gelten solle.

 

Ratsmitglied Neumann sieht in der Anhebung der Grundstückspreis zum 01.07.2016 kein Problem. Er fügt an, dass sich kein Interessent auf früher geltende Preise berufen könne. Er führt zum Vergleich aus, dass die Bewohner des Baugebietes „Schleestraße“ im OT Holtwick vier Jahre auf den Baubeginn gewartet hätten und ihnen gegenüber auch keine Bestandsgarantie bezüglich der Qm-Preise bzw. der KAG-Beiträge ausgesprochen worden sei.

 

Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass sich die bisherige Preisgestaltung für Baugrundstücke bei den Bürgern und Bauwilligen gefestigt habe. Durch die neuerliche Preisgestaltung werde vom bisherigen Einheitspreis für Baugrundstücke abgewichen. Er erklärt, dass weiterhin alle Baugrundstücke mit einem Einheitspreis veräußert werden sollten.

 

Ratsmitglied Deitert führt an, dass der Vorschlag zu differenzierten Preisen schon im letzten Jahr erfolgt sei. Dies gleiche auch keiner Vorgaukelei, sondern sei eine Konfrontation mit Fakten.

 

Ratsmitglied Espelkott weist auf die großen Proteste in der Angelegenheit „Änderung der KAG-Satzung“ hin. In dieser Angelegenheit sei den durch die Änderung der Satzung betroffenen Bürgern auch keine Bestandsgarantie für die zu erbringenden Anliegerbeiträge gegeben. Er könne den Unmut der bauwilligen Personen verstehen. Jedoch treffe der Rat in seinen Beschlüssen Tatsachenentscheidungen und dementsprechend habe die Bürgerschaft diese zu akzeptieren.

 

Ratsmitglied Branse verweist auf das umfangreiche Erschließungsbeitragsrecht und die daraus resultierende Ausrichtung bei der Ausgestaltung des Grundstückspreises hin. Seiner  Meinung nach seien Bauwillige bereit, auch höhere Qm-Preise zu zahlen.

 

Ratsmitglied Lembeck führt aus, dass die Änderung der KAG-Satzung zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund des Grundsatzes „Steuern vor Gebühren“ hätte erfolgen sollen. Weiter ergänzt er, dass die Änderung der KAG-Satzung in keinem Zusammenhang mit den jetzigen Grundstückspreisen zu sehen sei.

 

Ratsmitglied Lethmate gibt bekannt, dass die Änderung der KAG-Beiträge schon zu einem früheren Zeitpunkt festgestanden habe und die Satzung angepasst werden müsste.

 

Ratsmitglied Mensing bittet die Verwaltung, dass bei einer erneuten Beratung zur Festlegung von Grundstückspreisen die Kaufpreisgestaltung (wie z.B. wie hoch sei der tatsächliche Qm-Preis des zu erwerbenden Grund und Boden, wie hoch sei der Preis für die Erschließung) mit genauen Zahlen, Daten und Fakten dem Rat zur Verfügung gestellt werden solle. Er könne sich vorstellen, dass eventuell eine Reduzierung der Erschließungskosten in Frage kommen könne. Eine Beratung dazu solle zu gegebener Zeit im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss erfolgen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass die Bürger bei der Änderung der KAG-Satzung auch keine Unterstützung erfahren hätten. Seiner Meinung nach würden die interessierten Bauwilligen durch die neuerliche Preisgestaltung benachteiligt.

 

Ratsmitglied Lembeck stellt klar, dass es zu den Grundstücken des Baugebietes „Schleestraße“ keine Versprechen zu bestimmten Qm-Preisen gegeben habe. Er ist der Auffassung, dass die Reihenfolge zur Erhöhung der Qm-Preise nicht richtig eingehalten worden sei. Seiner Information nach solle eine Liste mit Interessierten vorliegen. Er führt aus, dass aus diesem Umstand kein Recht auf einen abweichenden Preis abzuleiten sei.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass eine Darstellung der Beiträge im Verkaufspreis erfolgen und eine Angleichung der Erschließungsbeiträge für jedes neue Baugebiet geprüft werden solle.

 

Ratsmitglied Schubert führt aus, dass aus seiner Sicht die Zeitpunkte der Erhöhung der Steuern und die Änderung der KAG-Satzung unglücklich gewählt gewesen seien. Er meint, dass der wirtschaftliche Sinn der Verwaltung gewahrt bleiben solle. Auch sei es wichtig, dass junge Familien im Gemeindegebiet bleiben.

 

Ratsmitglied Espelkott wies darauf hin, dass es inhaltliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Rosendahl und der daraus resultierenden unterschiedlichen Qm-Preise gebe. Er führt aus, dass die Gemeinde Rosendahl selbst nach einer Kaufpreiserhöhung mit seiner Preisgestaltung bei Wohnbaugrundstücken immer noch zu den günstigsten Kommunen im Kreisgebiet gehöre.

 

Ratsmitglied Deitert fragt, ob der Grundstückspreis in den einzelnen Ortsteilen aufgesplittet werde.

 

Produktverantwortlicher Kortüm führt dazu aus, dass der Kaufpreis in den notariellen Grundstückskaufverträgen differenziert und aufgeteilt werde (z.B. nach Kanalanschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag, Vermessungskosten, Grundstückskaufpreis). Die Grunderwerbsteuer werde nur auf das tatsächliche Grundstück berechnet.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: