Sitzung: 25.05.2016 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: IX/364
Der Planungsstand wird anerkannt. Dem der Sitzungsvorlage
Nr. IX/364 als Anlage I beigefügtem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/364 als Anlage II beigefügte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Entwässerungskonzept, die Immissionsschutz-Gutachten zu Ammoniakimmissionen und Stickstoffdespositionen und Geruchs- und Staubimmissionen-, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/364 und gibt ergänzende Erläuterungen über die Beratung im
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 19.05.2016. Er weist auf das
nachgereichte Gutachten des Planungsbüros Uppenkamp & Partner hin, welches
den Ratsmitgliedern heute als Tischvorlage vorliegt.
Ratsmitglied Kreutzfeldt äußert, dass weiterhin
das Gutachten über Bioerosole fehle und er deshalb keine Zustimmung zum
Beschlussvorschlag geben könne.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die
Vorlage des Gutachtens über Bioerosole für die Abstimmung zur Offenlegung des
Änderungsentwurfs zum Flächennutzungsplan nicht erforderlich sei.
Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass es
sich bei der Baumaßnahme um keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr handele.
Er führt aus, dass eine Abwägung zwischen dem alten und dem neuen Standort
hätte erfolgen sollen. Außerdem verweist Ratsmitglied Branse auf
multiresistente Keime in Bezug auf Massentierhaltungen hin. Er bemerkt, dass
die Massentierhaltung ohne den Einsatz von Antibiotika nicht auskomme und somit
eine Gefährdung durch das Auftreten von multiresistenten Keimen möglich sei.
Ratsmitglied Branse sieht in der Verlegung der Hofstelle ein reines
wirtschaftliches Interesse des Betreibers und keinen Nutzen für die Gemeinde
und deren Einwohner.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: