Der Planungsstand wird anerkannt. Dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/364 als Anlage I beigefügtem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/364 als Anlage II beigefügte Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Entwässerungskonzept, die  Immissionsschutz-Gutachten zu Ammoniakimmissionen und Stickstoffdespositionen und Geruchs- und Staubimmissionen-, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmung:                                                    14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/364 und gibt ergänzende Erläuterungen über die Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 19.05.2016. Er weist auf das nachgereichte Gutachten des Planungsbüros Uppenkamp & Partner hin, welches den Ratsmitgliedern heute als Tischvorlage vorliegt.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt äußert, dass weiterhin das Gutachten über Bioerosole fehle und er deshalb keine Zustimmung zum Beschlussvorschlag geben könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass die Vorlage des Gutachtens über Bioerosole für die Abstimmung zur Offenlegung des Änderungsentwurfs zum Flächennutzungsplan nicht erforderlich sei.

 

Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass es sich bei der Baumaßnahme um keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr handele. Er führt aus, dass eine Abwägung zwischen dem alten und dem neuen Standort hätte erfolgen sollen. Außerdem verweist Ratsmitglied Branse auf multiresistente Keime in Bezug auf Massentierhaltungen hin. Er bemerkt, dass die Massentierhaltung ohne den Einsatz von Antibiotika nicht auskomme und somit eine Gefährdung durch das Auftreten von multiresistenten Keimen möglich sei. Ratsmitglied Branse sieht in der Verlegung der Hofstelle ein reines wirtschaftliches Interesse des Betreibers und keinen Nutzen für die Gemeinde und deren Einwohner.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: