Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Die Gemeinde Rosendahl erhebt Bedenken gegen den Verlauf der bevorzugten Variante für den Bau der Erdgasfernleitung „ZEELINK II“.

 

Die Variante verläuft durch das geplante Gewerbegebiet des Ortsteiles Holtwick der Gemeinde Rosendahl. Die Erweiterung des Gewebegebiets Nord im Bereich der Handwerkerstraße ist eine seit Jahren geplante Maßnahme, die bereits im Regionalplan Münsterland dargestellt ist. Im Ortsteil Holtwick stehen sonst weiter keine gewerblichen Bauflächen mehr zur Verfügung. Eine Erweiterung des Gewerbegebietes in diesem Bereich bietet den bereits angesiedelten Betrieben ggf. die Möglichkeit, sich zu vergrößern.

 

Für den Verlauf der Leitung sollte die nordwestliche Variante gewählt werden, die die Belange der Gemeinde Rosendahl am geringsten tangiert.

 

Zur genauen Vorstellung des Trassenverlaufs soll ein Mitarbeiter der Firma zu einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses eingeladen werden.

 

 


Abstimmung:                                                   einstimmig 


Ratsmitglied Lethmate fragt nach einer Möglichkeit zur Verhinderung der Baumaßnahme. Auch möchte er wissen, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausreichend zur Verhinderung der Baumaßnahme sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass eine Verhinderung der Baumaßnahme am ehesten bei der Vorlage eines Bebauungsplanes möglich sei. Von Seiten der bauausführenden Firma werde gewünscht, dass die Verlegung der Gasfernleitung bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit berücksichtigt werde.

 

Ratsmitglied Mensing fragt, ob die bereits im Gewerbegebiet liegende Gasleitung stillgelegt werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb bejaht dies.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: