Die Gemeinde Rosendahl erhebt Bedenken gegen den Verlauf der bevorzugten
Variante für den Bau der Erdgasfernleitung „ZEELINK II“.
Die Variante verläuft durch das geplante Gewerbegebiet des Ortsteiles
Holtwick der Gemeinde Rosendahl. Die
Erweiterung des Gewebegebiets Nord im Bereich der Handwerkerstraße ist eine
seit Jahren geplante Maßnahme, die bereits im Regionalplan Münsterland dargestellt
ist. Im Ortsteil Holtwick stehen sonst weiter keine gewerblichen Bauflächen
mehr zur Verfügung. Eine Erweiterung des Gewerbegebietes in diesem Bereich
bietet den bereits angesiedelten Betrieben ggf. die Möglichkeit, sich zu
vergrößern.
Für den Verlauf der Leitung sollte die nordwestliche Variante gewählt
werden, die die Belange der Gemeinde Rosendahl am geringsten tangiert.
Zur genauen Vorstellung des Trassenverlaufs soll ein Mitarbeiter der
Firma zu einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
eingeladen werden.
Abstimmung: einstimmig
Ratsmitglied Lethmate fragt nach einer Möglichkeit
zur Verhinderung der Baumaßnahme. Auch möchte er wissen, ob die Aufstellung
eines Bebauungsplanes ausreichend zur Verhinderung der Baumaßnahme sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass eine
Verhinderung der Baumaßnahme am ehesten bei der Vorlage eines Bebauungsplanes
möglich sei. Von Seiten der bauausführenden Firma werde gewünscht, dass die
Verlegung der Gasfernleitung bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
berücksichtigt werde.
Ratsmitglied Mensing fragt, ob die bereits im
Gewerbegebiet liegende Gasleitung stillgelegt werde.
Fachbereichsleiterin Brodkorb bejaht dies.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: