Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2

 

1)      Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebietsfläche Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit  § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gelten Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/367 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB werden durchgeführt.

 

 

3)      Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des Vorhabens vorzubereiten.

 

 


Abstimmung:                                                   14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/367 und gibt dazu Erklärungen, dass zu den Bioerosolen noch ein sog. Scopingtermin beim Kreis Coesfeld erforderlich sei. Nach Vorliegen des Gutachtens zu den Bioerosolen werde eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen.

 

Ratsmitglied Branse fragt nach dem Ausmaß der Bürgerbeteiligung. Er möchte wissen, ob eine Beteiligung nur in Form der Veröffentlichung im Amtsblatt oder durch eine Bürgerversammlung erfolgen solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass die Veröffentlichung nur im Amtsblatt und in der Auslage im Rathaus erfolge, da bislang keine größeren Einwendungen durch die Bürgerschaft eingegangen seien. Der Betrieb „Sengenhorst“ sei im Vergleich zu anderen Ställen immer noch als überschaubar anzusehen.

 

Ratsmitglied Branse sehe bei der Bürgerschaft eine große Unwissenheit über das Projekt gegeben. Er führt aus, dass eine vorherige Beteiligung der Bürgerschaft gewährleistet werden solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass der Bebauungsplan namentlich benannt sei (Sondergebietsfläche Geflügelhaltung am Ludgerusweg) und Einwohner in der letzten Sitzung des Ausschusses, wo auch verschiedene Redner vor Ort gewesen seien, keine Einwände gegen das Vorhaben vorgebracht hätten.

Ratsmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass mit dem Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage IX/367 seiner Meinung nach eine Vorratsbeschlussfassung vorgenommen werden solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass das noch fehlende Gutachten keine Bedenken aufweisen müsse. Bei Änderung der Sachlage werde eine erneute Beratung vorgenommen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bei Vorliegen des Bioerosolgutachtens eine Vorstellung im Ausschuss erfolge und erst im Anschluss die Veröffentlichung vorgenommen werde.

 

Ratsmitglied Branse beruft sich weiterhin auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Er vertrete die Meinung, dass der Bürgerschaft nicht klar sei, was planungsrechtlich und tatsächlich mit der Umsetzung der Maßnahme passieren werde.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: