Sitzung: 25.05.2016 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: IX/369
Die von der Verwaltung erteilten gemeindlichen Einvernehmen zu den
nachfolgend aufgeführten Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde
Rosendahl, die der gemeindlichen Planung zur 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windenergienutzung entsprechen, werden vom Rat bestätigt:
Fa. Höpinger Wind GmbH & Co
KG,
Gemarkung Darfeld, Flur 9,
Flurstück Nr. 211
Errichtung und Betrieb von
drei Windenergieanlagen Enercon E 115, 149 NH
(Einvernehmenserteilung am 25.02.2016)
Bergkamp GmbH & Co. KG,
Gemarkung Osterwick, Flur
23, Flurstück Nr.15 und Flurstück Nr. 27
Errichtung und Betrieb von
zwei Windenergieanlagen TYP Nordex N131
(Einvernehmenserteilung am
16.03.2016)
Windpark
Holtwicker Mark GbR,
Errichtung
und Betrieb von vier Windenergieanlagen Typ Nordex N131
Gemarkung
Holtwick, Flur 25, Flurstücke Nr. 16 und 9
Gemarkung
Holtwick, Flur 23, Flurstücke Nr. 5 und 10
(Einvernehmenserteilung
am 16.03.2016)
Windenergie
Midlich GmbH & Co. KG,
Gemarkung
Osterwick, Flur 25, Flurstück 8
Gemarkung
Osterwick, Flur 26, Flurstück 42
Gemarkung
Osterwick, Flur 40, Flurstück 51
Errichtung
und Betrieb von drei Windenergieanlagen Typ Nordex N131
(Einvernehmenserteilung
am 16.03.2016)
Im Übrigen wird die Verwaltung ermächtigt, für künftige Bauanträge zur
Errichtung von Windkraftanlagen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1
BauGB zu erteilen, sofern die Anträge den bisherigen gemeindlichen Planungen
zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windenergienutzung entsprechen.
Der Rat unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit dieser
Bauprojekte für die Gemeinde Rosendahl.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Bürgermeister Gottheil gibt
zunächst einleitende Erklärungen zu der Sitzungsvorlage IX/369.
Ratsmitglied Lembeck fragt, wie mit der Befangenheit von Ratsmitgliedern bei diesem Thema umgegangen werden müsse.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass alle sich in diesem Themenkomplex für befangen erklärte Personen in den bisherigen Sitzungen weder an Beratungen noch den Abstimmungen teilgenommen hatten. Weiter führt er aus, dass ihm in einem telefonischen Gespräch mitgeteilt worden sei, dass eine Befangenheit der Ratsmitglieder bei der Beratung und Beschlussfassung über die Verwaltungsvorlage IX/369 nicht vorliege, weil der mögliche Ratsbeschluss keine Bindungswirkung entfalte, sondern dieser nur deklaratorische Bedeutung habe.
Ratsmitglied Branse weist darauf hin, dass der Regionalplan in Kraft sei. Seiner Meinung nach solle das gemeindliche Einvernehmen, welches eine gebundene Entscheidung darstelle, nur dazu genutzt werden, den Flächennutzungsplan zu umgehen. Er halte keine weitere politische Beratung für erforderlich, da dem Bürgermeister die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens übertragen worden sei. Er ergänzt, dass die Entscheidung des Bürgermeisters auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Politik so hinzunehmen sei.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass der Flächennutzungsplan lt. Ratsbeschluss vom 03.09.2015 noch nicht rechtskräftig sei und der Sinn des Antrages darin liege, dass auch die Politik nach außen hin darstellen möchte, die Entscheidung der Verwaltung mitzutragen.
Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass der Regionalplan Vorgaben mache und mit entsprechender Begründung eine Abweichung von regelmäßigen Vorgaben möglich sei. Bei einem Eingang weiterer Anträge zur Ausweisung von Windvorrangzonen erfolge eine Abwägung der Vor- und Nachteile. Er betont, dass der Windenergie von jeder Kommune Raum zur Umsetzung von technischen Anlagen zu geben sei. Dies erfolge nur unter den Voraussetzungen des rechtlichen Rahmens zur Ausweisung von neuen Windvorrangzonen.
Ratsmitglied Lethmate sieht in dem Antrag der WIR-Fraktion einen Widerspruch in sich, da nach dem Antrag der Politik eine Entscheidungsmöglichkeit eingeräumt werden solle, aber tatsächlich der Bürgermeister die Entscheidung treffe.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass das noch nicht abgeschlossene Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Anlass seines Antrages sei und er damit bezwecke, dass die Erklärung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens auch als politischer Wille erkennbar sei.
Ratsmitglied Lembeck weist darauf hin, dass durch den Feststellungsbeschluss ausgewiesen werde, wo Windenergieanlagen zu erstellen und zu betreiben seien. Er vertrete die Meinung, dass die Neuanlage von Windenergieanlagen kritisch gesehen werden solle. In diesem Falle sei auch nicht der Bürgermeister, sondern die politischen Gremien zuständig. Entsprechend sei der Antrag für die Zukunft nicht von Bedeutung.
Ratsmitglied Branse bemerkt, dass ein Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Windenergiebereichszonen gefasst worden sei. Er ergänzt, dass die „Politik“ zur Windenergie auf der Bundes- und Landesebene durch den Regionalplan gemacht werde. Der Flächennutzungsplan sei eine reine Verwaltungssache, welcher sich nach dem Regionalplan ausrichte und Gebiete für die Windkraft bestimme. Er vertrete die Meinung, dass ein Flächennutzungsplan keinen Einfluss auf die Ausweisung von Windkraftanlagen nehmen könne. Lediglich nach Ermessen könne die Verwaltung entscheiden. Er weist darauf hin, dass Veränderungssperren für einen Flächennutzungsplan zur Verhinderung von baulichen Anlagen möglich seien.
Ratsmitglied Lethmate erklärt, dass die Intention der WIR-Fraktion verständlich sei, er aber keinen Mehrwert in dem Antrag sehe.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass die Gemeinde durch die Abgabe einer Stellungnahme nur eingeschränkt Einfluss auf die Erstellung des Regionalplanes nehmen könne, dieser aber grundsätzlich bindend sei.
Ratsmitglied Branse erklärt, dass Bodengutachten zur Erstellung des Regionalplanes genutzt worden seien. Diese Bodengutachten seien durch die Flächenbesitzer zur Verfügung gestellt worden.
Ratsmitglied Hemker weist auf eine Doppelung einer Formulierung im Beschlussvorschlag hin und bittet um Korrektur.
Ratsmitglied Lembeck bittet um eine Sitzungsunterbrechung für einen interfraktionellen Meinungsaustausch. Die Unterbrechung dauert von 19.50 Uhr bis 19.58 Uhr.
Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt sodann einige Erläuterungen zum Flächennutzungsplan. Eine Beurteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens basiere ihrer Meinung nach auf einem beschlossenen Planungsstand und weise den Rahmen der Windenergie aus.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: