Beschluss: ungeändert beschlossen

Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/293.

 

Einleitend erläuterte Bürgermeister Niehues insbesondere für die anwesenden Zuhörer den bisherigen Sachstand.

Anschließend wurde von Herrn Neuhaus, Landesbetrieb Straßen NRW, ausführlich die nach einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Anlage II der Niederschrift vom 11.05.2006) getroffene Entscheidung erläutert. Die durch die Gemeinde sowie auch vom Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführten Zählungen und Beobachtungen an diesem Kreuzungspunkt ergaben, dass an dieser Stelle für eine Kreuzungsampel kein Bedarf bestehe. Er betonte ausdrücklich, dass zur Entscheidungsbildung auch vor allem die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt wurde. Das Ergebnis zeige, dass sich eine Bündelung des querenden Fußgängerverkehrs durch die Errichtung einer Kreuzungsampel nicht einstelle, da ausreichend große Zeitlücken vorhanden seien, die von den querenden Fußgängern außerhalb der Lichtzeichenanlage genutzt würden.

Von Herrn Schulze-Spüntrup, Landesbetrieb Straßen NRW, wurde die Funktion und Bedeutung einer Kreuzungsampel, Anforderungsampel sowie auch einer Fußgängerampel eingehend, auch in Verbindung mit dem vorliegenden Untersuchungsergebnis, erläutert.

Die Zählungen und Beobachtungen ergaben, dass in Spitzenstunden der Straßenbereich von 700 Fahrzeugen genutzt werde; gleichzeitig wurde beobachtet, dass höchstens 2 – 3 Fahrzeuge hintereinander an den untergeordneten Straßenzügen (Kirchstraße / Gescherer Straße) warten mussten. Dies bedeute, das bei einem Verkehrsaufkommen von 700 Fahrzeugen pro Stunde ausreichend große Zeiträume zur Überquerung der B 474 vorhanden seien und sich in den Seitenarmen “Kirchstraße” und “Gescherer Straße” keine Fahrzeugschlangen bilden würden. Würde in diesem Bereich eine Kreuzungsampel aufgestellt werden, würde der fließende Verkehr unterbrochen, welches sich eher nachteilig auswirke. Weiter wies er darauf hin, dass nach den heutigen Verordnungen und Richtlinien aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens an dieser Stelle auch keine Fußgängerampelanlage mehr aufgebaut würde. Da hier bereits eine Fußgängerampel vorhanden sei und der Kreis Coesfeld und der Landesbetrieb Straßen NRW trotz der “niedrigen” Verkehrsströme hier auch eine Gefahrenstelle erkenne werde angeboten, die vorhandene Fußgänger-Lichtsignalanlage auf den Stand der Technik umzurüsten und gleichzeitig das heute vorhandene Signalprogramm “Hauptrichtung Grün” in “Halbdunkel” umzustellen; d.h. der Kraftfahrer erhält nur bei Anforderung durch den Fußgänger ein Signal. Diese Anlage werde zudem näher an die Kreuzung versetzt. Auch bleibe der weiter nördlich (Richtung Legden) probeweise aufgebrachte Zebrastreifen erhalten, da dieser gut angenommen werde.

 

Herr Drees, Kreis Coesfeld –Straßenverkehrsamt-, führte aus, dass bisher für diesen Kreuzungsbereich keine Unfälle verzeichnet wurden. Als Unfallschwerpunkte werden die Bereiche bezeichnet, wo in der Vergangenheit mehrere gleichgelagerte schwere Unfälle verursacht wurden, dies berechtige dann auch zur Aufstellung einer Kreuzungsampel. Er begrüßte jedoch die von Herrn Schulze-Spüntrup vorgeschlagene Maßnahme und erklärte, dass seitens des Straßenverkehrsamtes auch die Einrichtung des Zebrastreifens mitgetragen werde.

 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge bedankte sich für die Ausführungen und bat um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitgleid Wünnemann verlas ein persönliches Statement, indem er ausführlich die Gefahren der B 474 und des Kreuzungsbereiches Münstermann schilderte.

Die Herren Neuhaus, Schulze-Spüntrup und Drees nahmen diese Ausführung zur Kenntnis.

 

Ausschussmitglied Kuhl erkundigte sich, ob dieser Kreuzungsbereich anders eingeordnet werde, wenn dieser hauptsächlich als “Schulweg” genutzt würde.

Herr Schulze-Spüntrup antwortete, dass eine Ampel grundsätzlich dazu dasei, Konfliktströme nacheinander zu regeln. Hier gebe es eine Fußgängerampel, die von den Kindern sowie auch von allen übrigen Verkehrsteilnehmern genutzt werden sollte.

 

Herr Drees machte auf Nachfrage von Ausschussmitglied Riermann nochmals deutlich, dass der Fußgängerüberweg nur an der jetzigen Stelle (nördlich der Lidl-Einfahrt) angelegt werden könne, weil er nur an dieser Stelle von den PKW-Fahrern sowohl von Coesfeld als auch von Legden kommend rechtzeitig genug erkannt werde.

Die Anlegung südlich der Lidl-Einfahrt sei wegen der dort vorhandenen Bushaltestelle nicht möglich.

 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge gab zu bedenken, dass das Sichtfeld für die Autofahrer, die von der Kirchstraße nach links auf die B 474 abbiegen, erheblich eingeschränkt sei und fragte nach etwaigen Lösungsvorschlägen. Hierauf antwortete Herr Drees, dass diese Situation nur durch eine bauliche Veränderung behoben werden könne und dieses Ansinnen bei der Umsetzung der Ampelanlage berücksichtigt werde.

 

Nachdem von den Herren Neuhaus und Drees weitere Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet wurden, wurde von den Genannten zugesagt, dass in diesem Kreuzungsbereich

1)    die vorhandene Fußgänger-Lichtsignalanlage auf den Stand der Technik umgerüstet und gleichzeitig das heute vorhandene Signalprogramm “Hauptrichtung Grün” in “Halbdunkel” umgestellt werde und diese Anlage näher an die Kreuzung versetzt werde und

2)    der weiter nördlich (Richtung Legden) probeweise aufgebrachte Zebrastreifen erhalten bleibe und noch mit einer Absenkung der Hochborde und mit einer zusätzlichen Beleuchtung versehen werde.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen dieses zur Kenntnis.