Sitzung: 12.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Presserklärung zum Urteil zum
Gemeindefinanzierungsgesetz
Bürgermeister Gottheil verliest folgende
Presseerklärung der Kanzlei Wolter Hoppenberg.
„Der Verfassungsgerichtshof NRW mit Sitz in
Münster hat am Dienstag, den 10. Mai 2016, auch das Gemeindefinanzierungsgesetz
2012 (GFG 2012) für verfassungskonform erklärt. Die verfassungsrechtlichen
Rügen der rund 80 Beschwerde führenden Kommunen aus NRW, vertreten durch die
Kanzlei Wolter Hoppenberg, sind damit erfolglos geblieben.
Das Gericht hält die Summe der vom Land NRW
durch das GFG 2012 zur Verfügung gestellten Gelder insgesamt für mit der
Verfassung vereinbar. Es sei keine Verletzung von Art. 28 II GG zu erkennen und
es bestehe keine Notwendigkeit einer Vorlage dieser Frage an das
Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hält damit an seiner bereits im Urteil
zum GFG 2011 dargelegten Auffassung fest, obwohl in der Zwischenzeit zunehmend
die Auffassung vertreten wird, dass Art. 28 II GG den Kommunen eine finanzielle
Mindestausstattung garantiert, die nicht unter dem Vorbehalt der
Leistungsfähigkeit des Landes steht. Rechtsanwalt Michael Hoppenberg sieht
damit die Kernproblematik zur Vereinbarkeit des GFG mit Art. 28 II GG nicht
gelöst: „Das Urteil bedeutet, der Verfassungsgerichtshof verkennt weiterhin die
Rechte der Kommunen in NRW aus Art. 28 II GG. Es bleibt daher unser Ziel, eine
verbindliche grundsätzliche Entscheidung des insoweit zuständigen
Bundesverfassungsgerichtes zu erreichen.
Andererseits sieht das Gericht
bei der Verteilung der Gelder – dem zweiten Kritikpunkt der rund 80 Beschwerde
führenden Kommunen – Anpassungsbedarf, da die vorgenommene Erhöhung des
Soziallastenansatzes im Zusammenspiel mit dessen Verortung auf der
Gemeindeebene zu Verwerfungen im kreisangehörigen Raum führe. Diese
Verwerfungen seien für die Vergangenheit hinzunehmen, da dem Land entsprechende
Erkenntnisse noch nicht im Rahmen der Gesetzgebung des GFG 2012 zur Verfügung
gestanden hätten. Rechtsanwalt Dr. Marc Dinkhoff äußerte sich hierzu: „Was dies
für das ebenfalls noch anhängige Verfahren zum GFG 2013 und vor allem das
anstehende Gesetzgebungsverfahren GFG 2017 bedeutet, bleibt abzuwarten. Das
Land muss jedenfalls nachbessern, die Kommunen können gespannt sein.“