Nachtrag: 14.06.2006

Beschluss: ungeändert beschlossen

 

“Der Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/305 beigefügten Empfehlungen zugestimmt.

 

Der Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.”

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/305.

 

Ausschussmitglied Wessendorf erkundigte sich, ob der in der näheren Umgebung vorhandene landwirtschaftliche Betrieb zukünftig den Viehbestand noch weiter aufstocken könne.

 

Hierzu erklärte Fachbereichsleiter Wellner, dass die derzeit beantragte Erweiterung noch möglich sei; eine zusätzliche Erweiterung müsse jedoch durch ein weiteres Geruchsimmissionsschutzgutachten geklärt werden.

 

Ausschussmitglied Mensing merkte an, dass er die Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW nicht nachvollziehen könne, da ein Abstand von 35 m der Wohnbebauung bis zum Wald in der weiteren Umgebung vielfach nicht eingehalten werde und er hier auch keine Gefahr sehe.

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, dass die Investoren durch die Einhaltung des Abstandes keine Beeinträchtigung sehen und dieses im weiteren Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Schleestraße” berücksichtigt werde.

 

Alsdann fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: