Ratsmitglied Lethmate fragt nach dem Sachstand zu dem ergangenen Urteil bezüglich des Gemeindefinanzierunggesetzes (GFG) und ob eine Weiterverfolgung vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt werde.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass der Begründungstext zu dem ergangenen Urteil durch die Anwaltskanzlei Hoppenberg & Partner geprüft und dann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werde. Zu den bisher ergangenen Urteilen habe es noch keinen abschließenden Meinungsaustausch zwischen den einzelnen Verwaltungen bzw. Bürgermeistern gegeben.