Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die SV IX/373 und gibt einleitende Erklärungen ab.

 

Die Herren Schulze und Avermann von der Firma „Open Grid Europe GmbH“ stellen dem Ausschuss die Planung für den Bau einer Erdgasfernleitung „ZEELINK II“ mittels der als Anlage I der Niederschrift beiliegenden Präsentation vor.

 

Ausschussmitglied Hemker führt an, dass die Möglichkeit bestehe, Waldflächen bei der Planung für die neue Erdgasfernleitung zu umgehen. Er möchte wissen, ob Gleiches auch bei einem Gewerbegebiet möglich sei.

 

Herr Schulze führt dazu aus, dass es im Raumordnungsverfahren möglich sei, Stellungnahmen vorzutragen. Diese Stellungnahmen seien bei der Bezirksregierung Münster - als Genehmigungsbehörde - einzureichen.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass in dem in Rede stehenden Gewerbegebiet im OT Holtwick bereits Bebauungen vorhanden seien und die Lage nachgewiesen werden könne. Er macht darauf aufmerksam, dass eine Flurstücksschärfe für das Gewerbegebiet noch nicht vorliege.

 

Ausschussmitglied Espelkott führt aus, dass eine Bebauung im Bereich einer Erdgasfernleitung nicht vorgenommen werden dürfe, andere bauliche Maßnahmen wie z.B. eine Pflasterung, aber erlaubt seien.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas vorgenommen werden solle. Diesbezüglich möchte er wissen, ob nach der Änderung ein Austausch des Brenners in den Privathaushalten nötig sei.

 

Herr Schulze gibt bekannt, dass ein Austausch der Brenner möglich, aber nicht zwingend erforderlich sei. Teilweise sei nur eine kleine Änderung in der Technik vorzunehmen. Eine genaue Einschätzung über den erforderlichen Aufwand bezüglich der Gas-Umstellung könne aber nur ein Installateur geben. Die Privathaushalte würden frühzeitig durch die regionalen Versorger über die Gas-Umstellung informiert.

 

Ausschussmitglied Espelkott gibt bekannt, dass Brenner jüngeren Datums sich relativ leicht auf das neue Gas umstellen lassen. Er möchte wissen, wer bei einem Havarieschaden an der neuen Erdgasfernleitung tätig werde. Ausschussmitglied Espelkott fragt weiter, ob es beabsichtigt sei, die örtlichen Feuerwehren bei Havarieschäden einzusetzen.

 

Herr Schulze führt aus, dass es einen Havarieplan gebe und dieser mit den entsprechenden und betreffenden Stellen besprochen worden sei. Er ergänzt, dass es kaum eine Möglichkeit gebe, die neue Erdgasfernleitung zu zerstören.

 

Ausschussmitglied Mensing erfragt, ob bereits bestehende Anknüpfpunkte mit in die Planung für die Erdgasfernleitung einbezogen werden.

 

Herr Schulze bejaht dies.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb möchte wissen, wie mit Einsprüchen der Grundstückseigentümer bei der geplanten Baumaßnahme umgegangen werde.

 

Herr Schulze gibt bekannt, dass privatrechtliche Belange zu beachten seien. Die Belange würden bei einer erfolgreichen Baumaßnahmenumsetzung vorher vertraglich festgehalten. Es sei aber auch schon vorgekommen, dass eine Baumaßnahme trotz Einwänden von Eigentümer umgesetzt worden sei und die Eigentümer die Pipeline zu dulden hätten, führt Herr Schulze aus. Dies passiere aber nur äußerst selten.

 

Ausschussmitglied Mensing äußert die Bitte, dass Gewerbegebiet im OT Holtwick bei der Planung der neuen Erdgasfernleitung nicht mit einzubeziehen. Durch die Vorstellung der Planung sei offensichtlich geworden, welche Nachteile dem Gewerbegebiet durch den Neubau entstehen könnten. Es sei wohl eine Pflasterung oder die Verlegung von Versorgungsleitungen bei der neuen Erdgasfernleitung möglich, aber weitere bauliche Anlagen seien nicht zulässig, so Ausschussmitglied Mensing. Da für die Planung der Erdgasfernleitung ein Korridor von 600 m vorgegeben sei, bittet er die Firma „Open Grid Europe GmbH“, um genaue Darstellung des Verlaufs der neuen Erdgasfernleitung.

 

Herr Schulze führt dazu aus, dass alle Bedenken der Gemeinde Rosendahl in der Stellungnahme aufgeführt und diese der Bezirksregierung Münster mitgeteilt werden sollten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, ob somit nur die Bezirksregierung Münster Ansprechpartner bezüglich der neuen Erdgasfernleitung sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt dazu aus, dass eine detaillierte Stellungnahme mit dem Konzept des Gewerbegebietes der Bezirksregierung vorgelegt werde.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, wie hoch die Kosten für den lfd. Meter der neuen Erdgasfernleitung seien. Auch möchte er wissen, was mit der alten Erdgasfernleitung passiere. Ihn interessiert weiter, ob es schon Bürgerinitiativen gegen die neue Erdgasfernleitung gebe.

 

Herr Schulz führt dazu aus, dass der lfd. Meter der neuen Erdgasfernleitung ca. 2.000,00 € koste und die bestehenden Pipelines weiter genutzt werden. Ihm seien keine Bürgerinitiativen gegen die neue Erdgasfernleitung bekannt.

 

Ausschussmitglied Hemker stellt die Frage, ob nicht eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde Rosendahl über den Bau der Erdgasfernleitung getroffen werden könne.

 

Herr Schulze gibt dazu bekannt, dass nur mit der Bezirksregierung Münster ein Konsens gefunden werden könne, da die Bezirksregierung Münster die raumplanerische Empfehlung zu dem Bau der Erdgasfernleitung gebe.

 

Ausschuss Mensing möchte wissen, ob die Trassenführung nur durch die Bezirksregierung Münster festgelegt werde.

 

Das Planfeststellungsverfahren werde durch die Bezirksregierung Münster ausgeführt. Diese wäge alle privatrechtlichen und öffentlichen Belange ab.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck fragt, welche Konsequenzen ein Bebauungsplan auslösen könne.

 

Herr Schulze führt dazu aus, dass ein Bebauungsplan bei der Planung für eine Erdgasfernleitung ein Tabu-Bereich sei.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Avermann und Herrn Schulze für die Vorstellung der Planung. Der Dialog zwischen der Gemeinde Rosendahl und der Firma „Open Grid Europe GmbH“ werde fortgesetzt.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: