Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der geänderten Planung wird zugestimmt.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 03.03.2016 wird aufgehoben.

 

Das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/372 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die SV IX/372.

 

Herr Weber verlässt den Zuschauerraum und nimmt wieder an der Beratung teil.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass eine Prüfung zum Vorkommen des Steinkauzes, aufgrund des Vorhandenseins von zwei Brutröhren und anderer artenschutzrechtlich relevanter Vogelarten stattgefunden habe. Bei der Prüfung sei keine der relevanten Arten angetroffen worden. Entsprechend könne eine Umsetzung der Steinkauzröhren erfolgen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Lang für seinen Beitrag zur Thematik.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: