Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Tischvorlage zur Sitzungsvorlage Nr. IX/374 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2  BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die SV IX/374.

 

Ausschussmitglied Weber erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz und an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Lang von dem Büro WoltersPartner stellt das Planverfahren vor und gibt ergänzende Erklärungen. Er geht auf die durch das Gewerbe und die landwirtschaftlichen Betriebe entstehenden Immissionswerte und den Artenschutz ein. Zu der Ausgleichsmaßnahme führt Herr Lang aus, dass diese vor der Baumaßnahme umgesetzt werde. Er führt aus, dass fünf Grundstücke über den Waldweg und die weiteren Grundstücke (12) voraussichtlich über die Schleestraße erschlossen werden. Das Aufkommen an Niederschlagswasser werde über ein Regenrückhaltebecken der Kanalisation zugeführt.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass im Baugebiet ein Wendehammer geplant sei. Dazu möchte er wissen, wie die Abfuhr von Müll aus dem Gebiet, eventuell unter Nutzung des Wendehammers, erfolge.

 

Herr Lang macht deutlich, dass eine effiziente Nutzung der Verkehrsfläche erfolgen solle. Entsprechend sei es nicht vorgesehen, dass Fahrzeuge zur Abfuhr von Müll in die Straßen einfahren. Somit sei es für die Anwohner nicht zu vermeiden, dass die abzufahrenden Tonnen an den Anfang der Straße gebracht werden müssen. Durch die Maßnahme solle deutlich gemacht werden, dass die Verkehrsflächen im Baugebiet auf ein Minimum reduziert seien.

 

Ausschussmitglied Mensing ist erfreut über die Möglichkeit zur Erschließung des Baugebietes über die B474. Er macht darauf aufmerksam, dass eine fuß- bzw. radläufige Verbindung zwischen dem Ost- und Westteil fehle. Er vertritt die Meinung, dass eine entsprechende Verbindung zwischen den Teilen bestehen solle. Ausschussmitglied Mensing geht auf das Entwässerungsgutachten zum Baugebiet ein. Seiner Meinung nach weise das Gutachten verschiedene Fehler auf. Er weist darauf hin, dass auf Seite 5 des Gutachtens die Basisberechnung zum Niederschlagswasser zu finden sei. Nach deren Ausführungen sei eine Hinterbebauung bei anliegenden Grundstücken möglich. Er möchte wissen, was bis zu dem Zeitpunkt der Bebauung dieser Grundstücke mit dem Niederschlagswasser passiere und wie es abgeführt werde. Auch möchte er gerne wissen, ob es richtig sei, dass das geplante Regenrückhaltebecken einen Wasserstand von 1,00 m habe und wie Selbiges abgesichert werden solle.

 

Ausschussmitglied Mensing beantragt, den Beschluss dahin gehend zu ergänzen, dass eine fuß- bzw. radläufige Verbindung zwischen dem Ost- und dem Westteil mit in die Planunterlagen zur nächsten Sitzung des Rates aufgenommen werde. Außerdem bittet er um Prüfung bezüglich der Abführung von Niederschlagswasser.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass das Entwässerungskonzept ohnehin noch überarbeitet werden müsse.

 

Herr Lang führt aus, dass für das Regenrückhaltebecken eine Fläche von 500,00 qm vorgesehen sei. Eine Einzäunung des Beckes werde erfolgen. Dies geschehe auch unter dem Aspekt der wohnungsnahen Bebauung.

 

Ausschussmitglied Deitert erkundigt sich, ob auch eine alternative Erstellung der Zuwegung zum Baugebiet in der Bauphase angedacht sei.

 

Dazu gibt Fachbereichsleiterin Brodkorb bekannt, dass eine alternative Zuwegung angedacht sei.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck erkundigt sich wie genau die Zufahrt zum Baugebiet vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass bezüglich der Zuwegung schon diverse Gespräche, insbesondere mit Straßen.NRW,  geführt worden seien. Bei der Zuwegung seien Schleppkurven diskutiert worden, die durch ihre Beschaffenheit einen geringeren Radius zum Abbiegen aufweise. Durch die Einfahrtsregelung sei es dem aus Legden kommenden Schwerlastverkehr nicht möglich, in das Baugebiet einzufahren. Dies sei linksabbiegend nur dem Verkehr aus Coesfeld kommend möglich. Entsprechende Verkehrsschilder seien aufzustellen. Für übrige Verkehrsteilnehmer, z.B. PKW, sei aus Richtung Legden und Coesfeld kommend eine Einfahrt in das Baugebiet möglich.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob sich der zeitliche Ablauf der Maßnahme durch die Ausgleichsmaßnahme für den Steinkauz verschiebe.

 

Dazu führt Herr Lang aus, dass die Umsetzung der Ausgleichmaßnahme für den Steinkauz vor Satzungsbeschluss abgeschlossen sein müsse.

 

Ausschussmitglied Mensing stellt daraufhin nochmals den Antrag, den Beschlussvorschlag dahin gehend zu ergänzen, dass zwischen dem Ost- und dem Westteil eine fußläufige Verbindung mit in die Planunterlagen aufgenommen werde.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: