Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/371
zu den Anlagen I und II beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage III aufgeführten Träger
öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen und
Bedenken vorgetragen haben.
Die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil
Holtwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung
einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr.
IX/371 als Anlage IV beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die SV IX/371.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: