Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/371 zu den Anlagen I und II beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage III aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch  (BauGB)  entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/371 als Anlage IV beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die SV IX/371.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: