Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Tischvorlage zur Sitzungsvorlage Nr. IX/374 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2  BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die SV IX/374 sowie auf den als Tischvorlage vorgelegten aktualisierten Bebauungsplan „Am Schlee“.

 

Ratsmitglied Weber erklärt sich für befangen, nimmt im Zuschauerraum Platz und nimmt weder an der Beratung noch der Beschlussfassung teil.

 

Ratsmitglied Espelkott fragt, welche Dimension das Regenrückhaltebecken haben werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt dazu aus, dass die Dimension des Regenrückhaltebeckens noch ermittelt werden müsse. Erkenntnisse zur Größe bzw. zum Fassungsvermögen des Regenrückhaltebeckens liegen nicht vor.

 

Anschließend fasst der Rat zur SV IX/374 nebst dem als Tischvorlage vorgelegten Bebauungsplan „Am Schlee“ folgenden Beschluss: