Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/370
zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Träger
öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.
Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ im Ortsteil Osterwick,
bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen, Satzungstext, Begründung,
Immissionsschutz-Gutachten sowie Beurteilung der ökologischen Fauna, wird gemäß
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/370 als
Anlage VI beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die SV IX/370.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: