Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/370 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ im Ortsteil Osterwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen, Satzungstext, Begründung, Immissionsschutz-Gutachten sowie Beurteilung der ökologischen Fauna, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/370 als Anlage VI beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die SV IX/370.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: