Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob es den Eigentümern von Gehöften erlaubt sei, an ihren Grundstückszuwegungen das Gras zu schneiden. Teilweise stehe das Gras schon sehr hoch, dadurch werde die Sicht in die Verkehrsstraßen erschwert. Sofern ein eigenhändiges Schneiden erlaubt sei, möchte er weiter wissen, was die Eigentümer beim Schnitt zu beachten hätten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die Grundstückseigentümer, welche eigenhändig das Schneiden des Grases in der Grundstückseinfahrt vornehmen möchten, sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen sollen. Sie weist darauf hin, dass das Schneiden des Grases eigenverantwortlich vorgenommen werden könne und der Anwohner selbst für die Versicherungspflicht zu sorgen habe. Weiter gibt sie bekannt, dass der gemeindliche Baubetriebshof das Schneiden des Grases gebietsweise im Gemeindegebiet vornehme.