Frau Brandt, Anwohnerin der Schleestraße, stellt die Frage, warum die Möglichkeit für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern (sprichwörtlich „Stadtvilla“ genannt) in dem Baugebiet „Am Schlee“ vorgesehen sei. Durch diese Bauweise werde der Blick in die Natur für die bisherigen Grundstückseigentümer stark eingeschränkt bzw. verhindert. Auch möchte sie wissen, ob auf das angrenzende Naturschutzgebiet bei der Planung des Baugebietes ausreichend Rücksicht genommen worden sei. Sie sehe in den Mehrfamilienhäusern eine Abweichung von den anderen Bauweisen in dem Baugebiet. Ihrer Meinung nach solle eine Angleichung der Bebauung ohne Mehrfamilienhäuser erfolgen. Auch möchte sie wissen, ob die Ausgleichsmaßnahmen direkt vor Ort oder anderweitig umgesetzt werden. Auch interessiert sie, auf welcher Basis das Geruchsgutachten erstellt worden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb äußert sich dahingehend, dass es eine große Nachfrage nach kleineren Wohnungen gebe. Diese sollen im Mittel eine Größe von ca. 70 Qm aufweisen. Aufgrund dessen seien die Mehrfamilienhäuser für ein Teilgebiet ausgewiesen und vorgesehen. Im übrigen Baugebiet sei sonst nur jeweils eine Wohneinheit pro Einfamilienhaus bzw. je Doppelhaushälfte zulässig. Die Berechnung der Ausgleichsfläche werde von Herrn Lang vorgenommen. Die Ausgleichsmaßnahme werde wohl nicht vor Ort erfolgen. Zukünftig sei eine Ausgleichsmaßnahme im Bereich Höven im OT Osterwick möglich. Das Geruchsgutachten sei auf Basis der ermittelten Tierzahlen und der sich daraus ergebenden Entwicklung erstellt worden.

 

Bürgermeister Gottheil zeigt Verständnis für die Unzufriedenheit aufgrund der zukünftig eingeschränkten Sicht der bisherigen Grundstückseigentümer. Er führt aus, dass bei der Planung der Blick auf die gemeindliche Entwicklung gelegt worden sei. Er ergänzt, dass sich im Bereich zwischen dem Baugebiet und der B 474 schon ein Mehrfamilienhaus im „Stadtvilla“-Stil befinde.