Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grüner Winkel“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Anlage II zur Sitzungsvorlage Nr. IX/375 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/375.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: