Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/377 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Ausschussmitglied Espelkott formuliert einen Antrag seiner Fraktion auf die Begrenzung der Baukörperhöhe. Er sieht die Gefahr, dass bei künftigen Bebauungen kein einheitliches Bild bezüglich der Baukörperhöhe vorherrsche.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass die Traufhöhe und die Dachneigung festgesetzt seien. Eine Baukörperhöhenbeschränkung sei im geltenden Bebauungsplan nicht erfolgt, da ansonsten ein anderes Verfahren für die Maßnahme gewählt werden müsse, ergänzt Frau Brodkorb. Sie gehe von keinen Überraschungen bezüglich der Baukörperhöhe aus.

 

Ausschussmitglied Branse sieht in der fehlenden Baukörperhöhenbeschränkung keine Gefahr. Er halte ein anderes Verfahren nicht für sinnvoll, da ihm bekannte bauwillige Personen bereit seien mit den Baumaßnahmen zu beginnen.

 

Ausschussmitglied Espelkott habe die Einsicht, dass die Bauwilligen so bauen sollen, wie sie es gerne möchten. Er weist darauf hin, dass durch die Gebäudelänge sich eine andere maximal zulässige Baukörperhöhe ergebe als bei kleineren Häusern mit einer geringeren Gebäudelänge.

 

Ausschussmitglied Weber sieht keine Gefahr, dass ein unterschiedliches Wohngebiet entstehe.

 

Ausschussmitglied Branse betont, dass er keinen Zusammenhang zwischen der Gebäudelänge und der Höhe von Gebäuden sehe. Außerdem sieht er keine Notwendigkeit ein anderes Verfahren zu wählen.

 

Anschließend wird über den Antrag der WIR-Fraktion über die Begrenzung der Baukörperhöhe auf 10,50 m abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

2 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

 

Antrag abgelehnt.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: