Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/382 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlüsse werden bestätigt. Den in den Anlagen VI bis IX beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V und X aufgeführten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung eines Sondergebietes für Geflügelhaltung im Ortsteil Osterwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, wird festgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Ausschussmitglied Espelkott erkundigt sich, ob die Maßnahme als Einzelanlage oder mehrere Anlagen anzusehen sei.

 

Herr Lang führt dazu aus, dass die Maßnahme nach dem Flächennutzungsplan als eine Anlage und eine Fläche gesehen werde. Im Bebauungsplan erfolge die Festsetzung der Gebäudeflächen und nach dem Genehmigungsverfahren eine Ausweisung als eine Gesamtanlage.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die Maßnahme per städtebaulichem Vertrag geregelt werde. In diesem solle der Zeitraum zur Umsetzung der Maßnahme wie auch der Rückbau der Altanlage festgehalten werden.

 

Ausschussmitglied Branse betont den besonderen Schutz für Krankenhäuser, Schulen und anderen öffentliche Einrichtungen vor der großen Gefahr durch multiresistente Keime. Seiner Aussage nach müsse ein Abstand von 3,7 km zum nächsten Flur- und Faunahabitat (FFH) vorhanden sein, welcher im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Er werde sich gegen diese Maßnahme stemmen, da er den Anwohner des Wohngebietes „Klockenbrink“ im OT Osterwick die Belastung durch die neue Anlage nicht zumuten wolle. Entsprechend werde er keine Zustimmung zu der Sitzungsvorlage erteilen.

 

Ausschussmitglied Weber stellt die Frage, welche Folgen eine politische Querstellung haben könne. Er äußert daraufhin selber die Meinung, dass dies nicht erfolgreich sei, da eine klageweise Klärung wenig erfolgversprechend für die Gemeinde Rosendahl ausgehe. Weiter wolle er wissen, was mit der alten Anlage erfolge. Außerdem bat Ausschussmitglied Weber um Mitteilung, ob die Altanlage auf das Vorhandensein von Altlasten untersucht worden sei und wenn welche vorhanden seien, wer für die Entsorgung aufkomme. Er plädiere dafür, dass die Entsorgung von eventuell vorhandenen Altlasten vertraglich geregelt werde und eine Untersuchung zu Altlasten vorgenommen werden solle.

 

Herr Lang führt dazu aus, dass das eventuelle Vorhandensein von Altlasten reine Spekulation sei. Nicht in jeder Fläche, welche für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stand, seien Altlasten zu finden, so Lang. Ob auf der Fläche der Altanlage Altlasten seien, müsse untersucht werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass ein Rückbau der Altanlage im Ortskern im OT Osterwick erfolge. Über ein Gutachten zu Altlasten auf der Fläche der Altanlage müsse noch beraten werden, auch im Hinblick auf die Kostenfrage. Sie sagt eine Klärung zu.

 

Weiter gibt sie bekannt, dass zu dem Gutachten zu den Bioerosolen Gespräche mit verschiedenen Behörden geführt worden seien. Die genannten Werte in dem Gutachten seien nicht allgemein gültig, so Frau Brodkorb. Sie weist daraufhin, dass dieses Bauvorhaben als Einzelfall betrachtet werden müsse. Der Kreis Coesfeld wurde beteiligt und um Prüfung und Stellungnahme gebeten. Durch den Kreis Coesfeld und andere übergeordnete Behörden seien keine Bedenken vorgebracht worden.

 

Ausschussmitglied Branse weist daraufhin, dass die Einrichtung eines Sondergebietes eine freie Entscheidung der politischen Gremien sei und seiner Meinung nach keine Pflicht zur Ausweisung eines entsprechenden Gebietes bestehe. Er vertritt die Meinung, dass es nicht sein könne, dass für einen Einzelnen ein Sondergebiet ausgewiesen und die Bürgerschaft durch Bioerosole belastet werde. Er führt aus, dass er keine Notwendigkeit in der Schaffung dieses Sondergebietes sehe. In seinen Augen seien es reine wirtschaftliche Interessen, wozu ein Sondergebiet ausgewiesen werden solle. Er sehe für die An- und Einwohner ein großes Risikopotenzial in der neuen Anlage.

 

Ausschussmitglied Weber wundert sich, dass kein Einspruch durch die Bürgerschaft vorgebracht worden sei. Er vertrete die Meinung, dass die Bürgerschaft es so hinnehme.

 

Ausschussmitglied Deitert weist darauf hin, dass kein wissenschaftlicher Beweis zwischen der Geflügelhaltung und dem Auftreten von multiresistenten Keimen vorlege.

 

Ausschussmitglied Branse führt aus, dass er sich als Vertreter der Bürgerschaft sehe und sein politischer Job sei, nach seiner Meinung bzw. seiner Überzeugung die Entscheidungen zu treffen, welche zum Positiven für die Bürgerschaft seien. Entsprechend sei er nicht bereit, diese Entscheidung mitzutragen. Dies stelle für ihn eine Gewissensfrage dar.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: