Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/381 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanz und der artenschutzrechtlichen Prüfung, wird gemäß § 10 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/381 als Anlage VI beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Ausschussmitglied Branse möchte wissen, ob grundsätzlich alle in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Beteiligten wie z.B. die Deutsche Bahn und die Kirchen bei derartigen Verfahren um Stellungnahme gebeten werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass aus Sicherheitsgründen alle betroffenen Stellen beteiligt werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob die Überarbeitung des Entwässerungskonzepts erfolgt sei. Er bittet um Erklärungen, ob die Wassermengen des oberen Bereichs geprüft worden seien.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass der Kreis Coesfeld bei der Schaffung eines Regenrückhaltebeckens am Holtwicker Bach beteiligt werde. Die Wassermengen seien noch nicht überprüft worden. Eine entsprechende Prüfung werde erfolgen, so Brodkorb.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: