Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Die gutachterliche Stellungnahme zu den Bioaerosol-Immissionen im Umfeld der Erweiterung eines Geflügelhofes im Ortsteil Osterwick des Büros Uppenkamp Partner, Ahaus, wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird den Planunterlagen entsprechend beigefügt. Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 07.09.2016 zur Maßnahme ist den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage in der Sitzung zur Kenntnis gegeben worden.

 

Das vom Rat am 25.05.2016 beschlossene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil Osterwick kann nunmehr auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. IX/367 beigefügten Planentwurfes und der gutachterlichen Stellungnahme zu den Bioaerosol-Immissionen im Umfeld der Erweiterung eines Geflügelhofes im Ortsteil Osterwick des Büros Uppenkamp Partner, Ahaus, fortgeführt werden.

 

 


Abstimmung:                                    7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Ausschussmitglied Espelkott fragt, warum Sportplätze nicht zu den besonders empfindlichen Bereichen, wie z.B. Krankenhäuser und Schulen, gehören.

 

Herr Lang führt dazu aus, dass es um die Einwirkung von Keimen gehe. Geschlossene Räume seien in Bezug auf die Einwirkung von Keimen sensibler und anfälliger offene Stätten. Er werde soweit wie möglich zu der Thematik nähere Informationen einholen, so Lang.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: