Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/377 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen


Ratsfrau Kreutzfeldt erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Sie nimmt im Zuschauerraum Platz und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

 

Bürgermeister Gottheil verweist auf die SV IX/377 und gibt Erklärungen.

 

Ratsmitglied Mensing fordert eine Begrenzung der Gebäudehöhe auf 10,50 m. Er sei verwundert über die Nichtfestsetzung der Höhenbegrenzung im Bebauungsplan.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass es ausreichend sei, nur für dieses Bauvorhaben die Baugrenzen festzulegen. Bei einer Ausweitung des Änderungsbereiches und der Festsetzungen müsse ein anderes, langwierigeres Beratungsverfahren durchgeführt werden.

 

Ratmitglied Mensing weist daraufhin, dass somit eine Gebäudehöhe von 12,50 m möglich sei.

 

Ratsmitglied Lembeck macht deutlich, dass der Änderungsbereich nur für ein Grundstück gelte und hierzu konkrete Baupläne vorlägen. Er sehe keine Notwendigkeit für eine weitergehende Änderung.

 

Ratsmitglied Branse äußert, dass hier keine besonderen Planungsumstände vorlägen, nur weil das Grundstück einem Ratsmitglied gehöre. Dies habe in seinen Augen nichts mehr mit Realität zu tun. Seiner Meinung nach dürfe es für die Ratsmitglieder keine Rolle spielen, wem das Grundstück gehöre.

 

Ratsmitglied Espelkott weist darauf hin, dass es sich bei dem zu behandelnden Sachverhalt um eine Einzelfallentscheidung handelt.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass sich das Grundstück nicht in einer Reihe mit anderen Liegenschaften befände, was eine weiträumigere Überplanung ermöglicht hätte. Hier sei das Grundstück einzelliegend, was die vorgeschlagene Vorgehensweise rechtfertige.

 

Ratsmitglied Mensing weist darauf hin, dass eine Entscheidung über die Änderung der Höhenbegrenzung noch bis Dezember möglich sei.

 

Ratsmitglied Lethmate sieht es nicht als sinnvoll an, eine Begrenzung für das gesamte Wohngebiet vorzunehmen.

 

Ratsmitglied Branse erklärt, dass Änderungen des Bebauungsplanes zu veröffentlichen seien. Bei Änderung des Verfahrens würden ggf. neue Stellungnahmen eingehen und das Verfahren weiter in die Länge ziehen. Er vertritt die Meinung, dass ein neues Verfahren dann bis zu einem Jahr dauern könnte.

 

Daraufhin lässt Bürgermeister Gottheil über den weitergehenden Antrag der WIR-Fraktion abstimmen.

 

Antrag der WIR-Fraktion: Begrenzung der Gebäudehöhe auf 10,50 m

 

Abstimmung:

 

6 Ja-Stimmen

16 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: