Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 BauGB
entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/377 beigefügten Entwurf, bestehend
aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Ratsfrau Kreutzfeldt erklärt sich bei diesem
Tagesordnungspunkt für befangen. Sie nimmt im Zuschauerraum Platz und nimmt
weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die SV IX/377
und gibt Erklärungen.
Ratsmitglied Mensing fordert eine Begrenzung der
Gebäudehöhe auf 10,50 m. Er sei verwundert über die Nichtfestsetzung der
Höhenbegrenzung im Bebauungsplan.
Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass es
ausreichend sei, nur für dieses Bauvorhaben die Baugrenzen festzulegen. Bei
einer Ausweitung des Änderungsbereiches und der Festsetzungen müsse ein
anderes, langwierigeres Beratungsverfahren durchgeführt werden.
Ratmitglied Mensing weist daraufhin, dass somit
eine Gebäudehöhe von 12,50 m möglich sei.
Ratsmitglied Lembeck macht deutlich, dass der
Änderungsbereich nur für ein Grundstück gelte und hierzu konkrete Baupläne
vorlägen. Er sehe keine Notwendigkeit für eine weitergehende Änderung.
Ratsmitglied Branse äußert, dass hier keine
besonderen Planungsumstände vorlägen, nur weil das Grundstück einem Ratsmitglied
gehöre. Dies habe in seinen Augen nichts mehr mit Realität zu tun. Seiner
Meinung nach dürfe es für die Ratsmitglieder keine Rolle spielen, wem das
Grundstück gehöre.
Ratsmitglied Espelkott weist darauf hin, dass es
sich bei dem zu behandelnden Sachverhalt um eine Einzelfallentscheidung
handelt.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass sich
das Grundstück nicht in einer Reihe mit anderen Liegenschaften befände, was
eine weiträumigere Überplanung ermöglicht hätte. Hier sei das Grundstück
einzelliegend, was die vorgeschlagene Vorgehensweise rechtfertige.
Ratsmitglied Mensing weist darauf hin, dass eine
Entscheidung über die Änderung der Höhenbegrenzung noch bis Dezember möglich
sei.
Ratsmitglied Lethmate sieht es nicht als sinnvoll
an, eine Begrenzung für das gesamte Wohngebiet vorzunehmen.
Ratsmitglied Branse erklärt, dass Änderungen des
Bebauungsplanes zu veröffentlichen seien. Bei Änderung des Verfahrens würden
ggf. neue Stellungnahmen eingehen und das Verfahren weiter in die Länge ziehen.
Er vertritt die Meinung, dass ein neues Verfahren dann bis zu einem Jahr dauern
könnte.
Daraufhin lässt Bürgermeister Gottheil über den
weitergehenden Antrag der WIR-Fraktion abstimmen.
Antrag der WIR-Fraktion: Begrenzung der Gebäudehöhe auf 10,50 m
Abstimmung:
6 Ja-Stimmen
16 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: