Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/381 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanz und der artenschutzrechtlichen Prüfung, wird gemäß § 10 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/381 als Anlage VI beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/381.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: