Der Planungsstand wird anerkannt und den der Sitzungsvorlage Nr. IX/381
zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Träger
öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine
Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.
Die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil
Holtwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung
einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanz und der artenschutzrechtlichen
Prüfung, wird gemäß § 10 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/381
als Anlage VI beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/381.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: