1.         Dem Abschluss der der Sitzungsvorlage Nr. IX/393 als Anlage II beigefügten Zusatzvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder für den Zeitraum vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 wird zugestimmt.

2.         Der hierdurch im Haushaltsjahr 2016 entstehenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 21.487,18 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird durch entsprechende Mehrerträge aus der Auflösung der für die Fehlbetragsabdeckung für das Kindergartenjahr 2014/2015 nicht benötigten Rückstellung aus dem Jahresabschluss 2015 (13.377,36 €) sowie aus Minderaufwendungen und Minderauszahlungen im Produkt III/05.001 „Leistungen nach dem SGB II“ in den Konten 539120 und 739120 (sonstige Transferaufwendungen; Beteiligung SGB II) sichergestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme 


Ratsmitglied Weber erklärt, dass er dies für die günstigste Lösung für die Gemeinde Rosendahl halte. Er sei allerdings verärgert über die Vorgehensweise der katholischen Kirche zum Umgehen von weiteren Kosten.

 

Ratsmitglied Branse stellt die Gesamtsituation der Kindergärten und deren Verwaltung dar. Seiner Meinung nach leiste die Kirche Dienst für den Kreis Coesfeld und nicht für die Gemeinde Rosendahl. Durch den Beschluss solle gewährleistet werden, dass die Gemeinde bei den Kindergärten ein Wort mitsprechen könne.

 

Ratsmitglied Weber äußert, dass es Fakt sei, dass die Kirche als reicher Träger bekannt sei. Seiner Meinung nach müsse die Kirche ihren Kostenanteil in Höhe von 12 % selber tragen. Dies sei aber nicht gegeben, so Herr Weber. Trotzdem sehe er in dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage die günstigste Lösung für die Gemeinde. Er betont nochmals, dass die Kirche ihre Verpflichtungen nicht erfülle.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass über die zukünftige Finanzierung der Kita-Plätze vor dem Hintergrund der zu erwartenden Neuregelung zum Kibiz in 2018/2019 auf Kreisebene weitere Gespräche geführt werden sollen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: