Die gutachterliche Stellungnahme zu den Bioaerosol-Immissionen im Umfeld der Erweiterung eines Geflügelhofes im Ortsteil Osterwick des Büros Uppenkamp Partner, Ahaus, wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird den Planunterlagen entsprechend beigefügt.

 

Das vom Rat am 25.05.2016 beschlossene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil Osterwick kann nunmehr auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. IX/367 beigefügten Planentwurfes und der gutachterlichen Stellungnahme zu den Bioaerosol-Immissionen im Umfeld der Erweiterung eines Geflügelhofes im Ortsteil Osterwick des Büros Uppenkamp Partner, Ahaus, fortgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 


Ratsmitglied Mensing führt aus, dass es zu der Maßnahme kein einheitliches Abstimmungsbild aus dem Fachausschuss gebe. Er ergänzt, dass es Zweifel an dem Bioaerosolgutachten gebe. Er sehe keine Verbesserung durch eine entsprechende Filterung Die Abbildung 3 und 4 des Gutachtens zeige die Gesamtbelastung u.a. mit Staphylokokken mit einem vierfach erhöhten Faktor. Auch verstehe er nicht, dass bei der Errichtung einer Neuanlage die Belastung nicht sinke.

 

Ratsmitglied Weber äußert, dass er kein Vertrauen in das Gutachten habe. Er sehe das Sondergebiet zu nah am Ortskern von Osterwick.

 

Ratsmitglied Branse weist nochmals daraufhin, dass die Abstimmung über die Maßnahme eine Gewissensentscheidung sei und es keinen Fraktionszwang gebe. Er sehe die Ausweisung des Sondergebietes als eine Ausweisung eines Gewerbegebietes an.

 

Ratsmitglied Neumann erklärt, dass sein Gewissen und die gesundheitlichen Faktoren bezüglich dieser Maßnahme zu seiner ablehnenden Haltung geführt hätten. Er führt an, dass seiner Meinung nach Menschen, welche mit Tieren umgehen, häufig mit multiresistenten Keimen belastet seien.

 

Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass in dem Gutachten ein Wert überschritten werde, eine generelle Überschreitung aber nicht vorliege. Er möchte wissen, ob durch das Gutachten seine Stellungnahme einschränke.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt dazu aus, dass Einzelheiten aus dem Gutachten nur durch den Gutachter beantwortet werden könne. Das Gutachten sei mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an das Land NRW und den Kreis Coesfeld übergeben worden, ergänzt Frau Brodkorb. Sie führt aus, dass trotz der Überschreitung eines Grenzwertes insgesamt das Vorhaben sowohl vom Gutachter als auch der beteiligten Behörden (LANUV und Kreis Coesfeld) als zulässig beurteilt wird. Daher wurden insoweit keine Bedenken geäußert.

 

Bürgermeister Gottheil weist daraufhin, dass umfangreiche Gespräche zu der Maßnahme stattgefunden hätten und das Ergebnis durch die Besprechungen bestätigt worden sei.

 

Ratsmitglied Weber hoffe, dass durch die Gemeindebürger noch ein klares Votum gegen die Maßnahme erfolge. Er verstehe nicht, dass durch die Gemeindebürger keine Einwände gegen die Maßnahme vorgetragen worden seien. Dies enttäusche ihn.

 

Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass zu den Staphylokokkenwerten ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden müsse. Er sehe die Gefahr, dass die Gemeindebürger mit Beginn der Baumaßnahmen ihren Unmut über die Maßnahme äußern.

 

Ratsmitglied Schulze Baek macht klar, dass die Abstimmung zu dieser Maßnahme eine reine Gewissensentscheidung sei.

 

Ratsmitglied Branse sehe keine Pflicht zur Schaffung eines Sondergebietes. Seiner Meinung nach sei es unzulässig, die Maßnahme an dem neuen Standort zu genehmigen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: