Die gutachterliche Stellungnahme zu den Bioaerosol-Immissionen im Umfeld
der Erweiterung eines Geflügelhofes im Ortsteil Osterwick des Büros Uppenkamp
Partner, Ahaus, wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird den
Planunterlagen entsprechend beigefügt.
Das vom Rat am 25.05.2016 beschlossene Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil
Osterwick kann nunmehr auf Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. IX/367
beigefügten Planentwurfes und der gutachterlichen Stellungnahme zu den
Bioaerosol-Immissionen im Umfeld der Erweiterung eines Geflügelhofes im
Ortsteil Osterwick des Büros Uppenkamp Partner, Ahaus, fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass es zu der
Maßnahme kein einheitliches Abstimmungsbild aus dem Fachausschuss gebe. Er ergänzt,
dass es Zweifel an dem Bioaerosolgutachten gebe. Er sehe keine Verbesserung
durch eine entsprechende Filterung Die Abbildung 3 und 4 des Gutachtens zeige
die Gesamtbelastung u.a. mit Staphylokokken mit einem vierfach erhöhten Faktor.
Auch verstehe er nicht, dass bei der Errichtung einer Neuanlage die Belastung
nicht sinke.
Ratsmitglied Weber äußert, dass er kein Vertrauen
in das Gutachten habe. Er sehe das Sondergebiet zu nah am Ortskern von
Osterwick.
Ratsmitglied Branse weist nochmals daraufhin, dass
die Abstimmung über die Maßnahme eine Gewissensentscheidung sei und es keinen
Fraktionszwang gebe. Er sehe die Ausweisung des Sondergebietes als eine
Ausweisung eines Gewerbegebietes an.
Ratsmitglied Neumann erklärt, dass sein Gewissen
und die gesundheitlichen Faktoren bezüglich dieser Maßnahme zu seiner
ablehnenden Haltung geführt hätten. Er führt an, dass seiner Meinung nach
Menschen, welche mit Tieren umgehen, häufig mit multiresistenten Keimen belastet
seien.
Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass in dem
Gutachten ein Wert überschritten werde, eine generelle Überschreitung aber
nicht vorliege. Er möchte wissen, ob durch das Gutachten seine Stellungnahme
einschränke.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt dazu aus, dass
Einzelheiten aus dem Gutachten nur durch den Gutachter beantwortet werden
könne. Das Gutachten sei mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an das Land
NRW und den Kreis Coesfeld übergeben worden, ergänzt Frau Brodkorb. Sie führt aus,
dass trotz der Überschreitung
eines Grenzwertes insgesamt das Vorhaben sowohl vom Gutachter als auch der
beteiligten Behörden (LANUV und Kreis Coesfeld) als zulässig beurteilt wird.
Daher wurden insoweit keine Bedenken geäußert.
Bürgermeister Gottheil weist daraufhin, dass
umfangreiche Gespräche zu der Maßnahme stattgefunden hätten und das Ergebnis
durch die Besprechungen bestätigt worden sei.
Ratsmitglied Weber hoffe, dass durch die
Gemeindebürger noch ein klares Votum gegen die Maßnahme erfolge. Er verstehe
nicht, dass durch die Gemeindebürger keine Einwände gegen die Maßnahme
vorgetragen worden seien. Dies enttäusche ihn.
Ratsmitglied Branse vertritt die Meinung, dass zu
den Staphylokokkenwerten ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden müsse.
Er sehe die Gefahr, dass die Gemeindebürger mit Beginn der Baumaßnahmen ihren
Unmut über die Maßnahme äußern.
Ratsmitglied Schulze Baek macht klar, dass die
Abstimmung zu dieser Maßnahme eine reine Gewissensentscheidung sei.
Ratsmitglied Branse sehe keine Pflicht zur
Schaffung eines Sondergebietes. Seiner Meinung nach sei es unzulässig, die
Maßnahme an dem neuen Standort zu genehmigen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: