Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/398 als Anlage  beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/398.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: