Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Legdener
Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der
Sitzungsvorlage Nr. IX/398 als Anlage
beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
wird durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/398.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: