Das Verfahren zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich „Legdener
Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das
dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/399 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist,
beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Weber äußert, dass seiner Meinung
nach die Ausweitung auf ein Vollsortiment des Lebensmitteldiscounters im OT
Holtwick mit einer höheren Belastung für die Anlieger, auch für die in
unmittelbarer Nachbarschaft angesiedelte Bäckereifiliale verbunden sei.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass noch keine
detaillierten Gespräche geführt worden seien. In diesen Gesprächen müsse noch über
verschiedene Details gesprochen werden. Er ergänzt, dass ein
Interessensabgleich erfolgen solle.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: