Das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/399 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ratsmitglied Weber äußert, dass seiner Meinung nach die Ausweitung auf ein Vollsortiment des Lebensmitteldiscounters im OT Holtwick mit einer höheren Belastung für die Anlieger, auch für die in unmittelbarer Nachbarschaft angesiedelte Bäckereifiliale verbunden sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass noch keine detaillierten Gespräche geführt worden seien. In diesen Gesprächen müsse noch über verschiedene Details gesprochen werden. Er ergänzt, dass ein Interessensabgleich erfolgen solle.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: