Der in der Sitzung des Rates am 15.09.2016 zugeleitete Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß §§ 59 Abs. 3 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Kämmerin Nürenberg erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Rosendahl (Anlage I zu dieser Niederschrift) und gab ergänzende Details bekannt.
Anschließend fasst der Rat
folgenden Beschluss: