Der in der Sitzung des Rates am 15.09.2016 zugeleitete Gesamtabschluss
(sog. Konzernabschluss) für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 116 Abs. 6 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Kämmerin Nürenberg verweist auf die Sitzungsvorlage IX/386.
Anschließend fasst der Rat
folgenden Beschluss: