Für die Erneuerung von Wasserhausanschlüssen wird der hierdurch bei dem
Produkt „29/11.001 - Wasserversorgung“ entstehenden überplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von rd. 40.000 € gemäß §
83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.
Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird beim
Produkt „29/11.001 – Wasserversorgung“ und zwar bei der Investitionsmaßnahme
„22916010 – Notstromaggregat am Hochbehälter Holtwick“ sichergestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/400.
Anschließend fasst der Rat
folgenden Beschluss: