Beschluss: ungeändert beschlossen

Für die Erneuerung von Wasserhausanschlüssen wird der hierdurch bei dem Produkt „29/11.001 - Wasserversorgung“ entstehenden überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von rd. 40.000 € gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.

Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird beim Produkt „29/11.001 – Wasserversorgung“ und zwar bei der Investitionsmaßnahme „22916010 – Notstromaggregat am Hochbehälter Holtwick“ sichergestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/400.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: