Beschluss: ungeändert beschlossen

Der kalkulatorische Zinssatz zur Verwendung in den Gebührenkalkulationen wird auf 6,0 % festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Ausschussmitglied Meinert gibt bekannt, dass es bisweilen Unverständnis in der Bürgerschaft bezüglich der Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes und des aktuell niedrigen Zinssatzes gebe. Er empfinde es als schwierig, zu erklären, dass kalkulatorische Zinsen in Höhe von 6 % erhoben werden. Er meint, dass eine Anpassung an den Kapitalmarkt stattfinden solle, dies auch als ein Zeichen an die Bürgerschaft. Weiter möchte er wissen, wie sich die Gesamtsumme von 50.000,00 € ergebe. Diese sei für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Kämmerin Nürenberg gibt bekannt, dass es sich bei dieser Gesamtsumme um eine gerundete Summe der kalkulatorischen Kosten für alle Gebühren zusammen handelt.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Verwaltung die Höhe des Zinssatzes am Kapitalmarkt bekannt sei. Er ergänzt, dass es sich bei einem Teil der Kreditverpflichtungen der Gemeinde Rosendahl um alte Verträge mit einer hohen Zinsverpflichtung handelt. Bei Heruntersetzung der kalkulatorischen Zinsen könne es mit Blick auf die Fehlbetragsentwicklung für das Jahr 2017 evtl. sogar Steuererhöhungen als Kompensation für den Ertragsausfall geben.

 

Ausschussmitglied Schubert gibt bekannt, dass es interfraktionell unterschiedliche Meinungen zur  Sitzungsvorlage gebe. Er vertrete die Meinung, dass die Gebührenzahler durch die Belastungen aus Altverträgen nicht weiter belastet werden. Seiner Meinung nach solle eine Gesamtsumme aller Kreditverpflichtungen gebildet werden und daraus solle der kalkulatorische Zinssatz ermittelt werden. Dieser solle jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass die Gebührensätze bei dieser Vorgehensweise ggf. kurzfristig sinken würden. Seiner Ansicht nach solle der kalkulatorische Zinssätz für das Haushaltjahr 2017 beibehalten werden und frühestens für das Haushaltsjahr 2018 eine Neukalkulation erfolgen.

 

Ausschussmitglied Meinert zeigt Einsicht für die Höhe der kalkulatorischen Zinssätze. Er möchte eine Darstellung der Zinslast der Gemeinde Rosendahl. Transparenz solle in der Darstellung vorherrschen.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass ein gewogener Durchschnittswert rechnerisch zu ermitteln sei.

 

Kämmerin Nürenberg gibt bekannt, dass die eingegangenen Kredite langfristig abgeschlossen seien und somit eine Gebundenheit bestehe.

 

Ausschussmitglied Lanksch führt aus, dass es Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen gebe. Er vertritt die Ansicht, dass ein Durchschnitt gebildet werden solle. Dies sei den Bürger zu verkaufen. Er sieht die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 6 % als eine zu hohe Last an, die durch den Bürger zu zahlen sei.

 

Er stellt den Antrag auf Erstellung einer Übersicht bezüglich der Zinssätze der Kredite der Gemeinde Rosendahl.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass die Verpflichtung bestehe, dass Eigentum der Gemeinde Rosendahl in ihrem Wert zu erhalten. Hierzu trage auch der kalkulatorische Zinssatz von 6 % bei. Es sei kein finanzieller Spielraum für eine Senkung desselben vorhanden.

 

Ausschussmitglied Lanksch sehe einen Überschuss gegeben. Auch sehe er die Schwierigkeit den Gemeindebürgern einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6 % zu vermitteln und zu erläutern.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass ein Überschuss nicht gegeben sei.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass der kalkulatorischen Zinsen über den Durchschnitt der Zinsen vorangegangen 50 Jahre ermittelt werde, und zwar unabhängig von den Kreditzinsen, die die Gemeinde Rosendahl zu zahlen habe. Sie vertritt die Meinung, dass der Durchschnitt den Gemeindebürgern erklär- und vermittelbar sei.

 

Ausschussmitglied Schubert äußert die Bitte, die Durchschnittswerte der Zinsen der Gemeinde Rosendahl zu erhalten. Anschließend solle über den Wert beraten werden. Er vertritt die Meinung, dass ein schlüssiges Konzept den Gemeindebürgern vermittelt werden könne. Seiner Meinung nach, könne der Antrag von Herrn Lanksch zurzeit nicht gestellt werden.

 

Hinweis zur Berechnung als Anmerkung der Verwaltung nach der Sitzung:

 

Durchschnitt der zu zahlenden Kreditzinsen zum 01.10.2016:   3,816 %  

 

Einberechnet wurden 14 Kredite mit einem Ende der Zinsbindung (2) bzw. Laufzeitende des Kredites (12) vom 31.12.2017 bis zum 30.11.2035.

 

Dabei muss die Gemeinde Rosendahl Zinsen von 1,46 % (Laufzeitende des Kredites 31.12.2017) bis zu 6,0 % (Laufzeitende des Kredites 30.06.2018) zahlen.

 

Der Kredit mit einem Zinssatz von 1,46 % stellt hier eine Ausnahme dar, da dieser für ein Feuerwehrfahrzeug von der Provinzial Versicherung zu besonders zinsgünstigen Konditionen im Jahr 2010 aufgenommen werden konnte. Der niedrigste Zinssatz darüber liegt bei 3,29 %.

 

Die Kreditzinsen beziehen sich auf Kreditaufnahmen bzw. Umschuldungen in einem Zeitraum von 2003 bis 2014. Die Zinssätze spiegeln daher nicht die tatsächlichen Zinsbelastungen der Gemeinde Rosendahl zum Zeitpunkt der Anschaffung und während der gesamten Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (insbesondere der Kanäle) wieder, die durch den kalkulatorischen Zinssatz abgebildet werden soll.

 

Ausschussmitglied Lanksch zieht seinen Antrag zurück.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: