Der kalkulatorische Zinssatz zur Verwendung in den Gebührenkalkulationen
wird auf 6,0 % festgelegt.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Ausschussmitglied
Meinert gibt bekannt, dass es bisweilen Unverständnis in der Bürgerschaft bezüglich
der Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes und des aktuell niedrigen
Zinssatzes gebe. Er empfinde es als schwierig, zu erklären, dass
kalkulatorische Zinsen in Höhe von 6 % erhoben werden. Er meint, dass eine
Anpassung an den Kapitalmarkt stattfinden solle, dies auch als ein Zeichen an
die Bürgerschaft. Weiter möchte er wissen, wie sich die Gesamtsumme von
50.000,00 € ergebe. Diese sei für ihn nicht nachvollziehbar.
Kämmerin
Nürenberg gibt bekannt, dass es sich bei dieser Gesamtsumme um eine gerundete
Summe der kalkulatorischen Kosten für alle Gebühren zusammen handelt.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass der Verwaltung die Höhe des Zinssatzes am Kapitalmarkt
bekannt sei. Er ergänzt, dass es sich bei einem Teil der Kreditverpflichtungen
der Gemeinde Rosendahl um alte Verträge mit einer hohen Zinsverpflichtung
handelt. Bei Heruntersetzung der kalkulatorischen Zinsen könne es mit Blick auf
die Fehlbetragsentwicklung für das Jahr 2017 evtl. sogar Steuererhöhungen als
Kompensation für den Ertragsausfall geben.
Ausschussmitglied
Schubert gibt bekannt, dass es interfraktionell unterschiedliche Meinungen
zur Sitzungsvorlage gebe. Er vertrete
die Meinung, dass die Gebührenzahler durch die Belastungen aus Altverträgen
nicht weiter belastet werden. Seiner Meinung nach solle eine Gesamtsumme aller
Kreditverpflichtungen gebildet werden und daraus solle der kalkulatorische
Zinssatz ermittelt werden. Dieser solle jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Bürgermeister
Gottheil gibt bekannt, dass die Gebührensätze bei dieser Vorgehensweise ggf.
kurzfristig sinken würden. Seiner Ansicht nach solle der kalkulatorische
Zinssätz für das Haushaltjahr 2017 beibehalten werden und frühestens für das
Haushaltsjahr 2018 eine Neukalkulation erfolgen.
Ausschussmitglied
Meinert zeigt Einsicht für die Höhe der kalkulatorischen Zinssätze. Er möchte
eine Darstellung der Zinslast der Gemeinde Rosendahl. Transparenz solle in der
Darstellung vorherrschen.
Bürgermeister
Gottheil weist darauf hin, dass ein gewogener Durchschnittswert rechnerisch zu
ermitteln sei.
Kämmerin
Nürenberg gibt bekannt, dass die eingegangenen Kredite langfristig
abgeschlossen seien und somit eine Gebundenheit bestehe.
Ausschussmitglied
Lanksch führt aus, dass es Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen gebe. Er
vertritt die Ansicht, dass ein Durchschnitt gebildet werden solle. Dies sei den
Bürger zu verkaufen. Er sieht die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 6 % als
eine zu hohe Last an, die durch den Bürger zu zahlen sei.
Er
stellt den Antrag auf Erstellung einer Übersicht bezüglich der Zinssätze der
Kredite der Gemeinde Rosendahl.
Bürgermeister
Gottheil stellt klar, dass die Verpflichtung bestehe, dass Eigentum der
Gemeinde Rosendahl in ihrem Wert zu erhalten. Hierzu trage auch der
kalkulatorische Zinssatz von 6 % bei. Es sei kein finanzieller Spielraum für
eine Senkung desselben vorhanden.
Ausschussmitglied
Lanksch sehe einen Überschuss gegeben. Auch sehe er die Schwierigkeit den Gemeindebürgern
einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6 % zu vermitteln und zu erläutern.
Bürgermeister
Gottheil gibt bekannt, dass ein Überschuss nicht gegeben sei.
Kämmerin Nürenberg erklärt, dass der
kalkulatorischen Zinsen über den Durchschnitt der Zinsen vorangegangen 50 Jahre
ermittelt werde, und zwar unabhängig von den Kreditzinsen, die die Gemeinde
Rosendahl zu zahlen habe. Sie vertritt die Meinung, dass der Durchschnitt den
Gemeindebürgern erklär- und vermittelbar sei.
Ausschussmitglied Schubert äußert die
Bitte, die Durchschnittswerte der Zinsen der Gemeinde Rosendahl zu erhalten.
Anschließend solle über den Wert beraten werden. Er vertritt die Meinung, dass
ein schlüssiges Konzept den Gemeindebürgern vermittelt werden könne. Seiner
Meinung nach, könne der Antrag von Herrn Lanksch zurzeit nicht gestellt werden.
Hinweis zur Berechnung als Anmerkung
der Verwaltung nach der Sitzung:
Durchschnitt der zu zahlenden Kreditzinsen zum 01.10.2016: 3,816 %
Einberechnet wurden 14 Kredite mit einem Ende der Zinsbindung (2) bzw.
Laufzeitende des Kredites (12) vom 31.12.2017 bis zum 30.11.2035.
Dabei muss die Gemeinde Rosendahl Zinsen von 1,46 % (Laufzeitende des
Kredites 31.12.2017) bis zu 6,0 % (Laufzeitende des Kredites 30.06.2018)
zahlen.
Der Kredit mit einem Zinssatz von 1,46 % stellt hier eine Ausnahme dar, da
dieser für ein Feuerwehrfahrzeug von der Provinzial Versicherung zu besonders
zinsgünstigen Konditionen im Jahr 2010 aufgenommen werden konnte. Der
niedrigste Zinssatz darüber liegt bei 3,29 %.
Die Kreditzinsen beziehen sich auf
Kreditaufnahmen bzw. Umschuldungen in einem Zeitraum von 2003 bis 2014. Die
Zinssätze spiegeln daher nicht die tatsächlichen Zinsbelastungen der Gemeinde
Rosendahl zum Zeitpunkt der Anschaffung und während der gesamten Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände (insbesondere der Kanäle) wieder, die durch den
kalkulatorischen Zinssatz abgebildet werden soll.
Ausschussmitglied
Lanksch zieht seinen Antrag zurück.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: