1.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/385 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme von 72.918.845,18 € festgestellt.

 

2.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/385 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Überschuss in Höhe von 647.944,36 € wird festgestellt.

 

3.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/385 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 5.266.881,70 € wird festgestellt.

 

4.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/385 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt.

 

5.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/385 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt.

 

6.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/385 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 647.944,36 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Schubert begrüßt Frau Graf von der Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH.

 

Frau Graf hält einen Vortrag über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015 per PPS und gibt Erklärungen dazu ab. (Anlage I der Niederschrift)

 

Ausschussmitglied Branse möchte wissen, wie Versorgungslasten sowohl bei der Gemeinde Rosendahl wie auch bei der Gemeinde Havixbeck abgebildet werden.

 

 

 

 

Frau Graf erläutert dazu, dass Versorgungslasten nach § 107 b BeamtVG durch eine Bewertung der Versorgungskasse ermittelt und in der gemeindlichen Bilanz dargestellt werden. Die bis zur Übernahme des Bürgermeisteramtes entstandenen Versorgungslasten für Bürgermeister Gottheil seien komplett von früheren Arbeitgebern zu finanzieren. Sie ergänzt, dass bei einer erneuten beruflichen Veränderung von Bürgermeister Gottheil die Versorgungslasten aus der Bilanz der Gemeinde Rosendahl heraus genommen werden. Frau Graf weist daraufhin, dass die Gemeinde Rosendahl  dem vorherigen Arbeitsgeber gegenüber einen Abfindungsanspruch habe.

 

Ausschussmitglied Rahsing führt aus, dass der Lebensarbeitszyklus ausschlaggebend für die Kosten eines Beamten sei.

 

Ausschussvorsitzender Schubert möchte wissen, welche Schwerpunkte durch die Concunia geprüft worden seien.

 

Frau Graf gibt bekannt, dass für das Haushaltsjahr 2015 die Schwerpunkte der Prüfung in der Analyse der Inventurergebnisse, der Haftungsverhältnisse und der Verträge gelegen hätten.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek möchte wissen, in welchen Zeitabständen die Inventur durchgeführt wird.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass jeder gemeindliche Vermögensgegenstand in einem 5-Jahres-Zyklus während der Inventur überprüft wird.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: