Ausschussmitglied Deitert gibt bekannt, dass an der Liegenschaft „Oberdarfelder Straße 20“ im OT Darfeld auf der Grundstückszuwegung eine Rollstuhlrampe angebracht sei. Diese reiche bis an die Abflussrinne der Straße „Oberdarfelder Straße“. Diese Rinne kann der Rollstuhlfahrer nicht befahren. Dadurch sei es zu Komplikationen in der Handhabung mit dem Rollstuhl gekommen, so Herr Deitert. Er wolle wissen, ob es eine Möglichkeit gebe, die Rinne dahingehend zu ändern, dass eine komplikationslose Handhabung mit dem Rollstuhl möglich und ein ordnungsgemäßer Abfluss des Oberflächenwassers gewährleistet sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass sich der Angelegenheit angenommen und eine Lösung gefunden werde.