Ausschussmitglied Weber meine sich zu entsinnen, dass es ein Verbot über die Einleitung von privat anfallendem Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation gebe. Er möchte von der Verwaltung eine rechtliche Basis da zu wissen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass die Fremdwasserproblematik bekannt sei. Durch die Bezirksregierung Münster sei mitgeteilt worden, dass die Gemeinde Rosendahl angehalten werde die herrschenden Umstände zu beseitigen, so Fachbereichsleiterin Brodkorb. Sie ergänzt, dass mit den Anwohnern Gespräche geführt werden, um eine Möglichkeit zu finden, die vorgeschriebene Ordnung wieder herzustellen. Eine rechtliche Zulässigkeit zur Einleitung von privat anfallendem Oberflächenwasser sei nicht gegeben, so Fachbereichsleiterin Brodkorb.

 

Ausschussmitglied Branse gibt bekannt, dass die Stadt Billerbeck konsequent eine Trennung vornehme. Seiner Meinung nach seien die Kanäle zu trennen. Ihm sei bewusst, welch hoher Kostenaufwand die Trennung verursache, jedoch sei die Dringlichkeit, die Trennung vorzunehmen, gegeben.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb stimmt zu, dass die Gemeinde Rosendahl zukünftig eine Trennung von Schmutz- und Regenwasser vornehmen müsse. Bei der Umsetzung der Maßnahme zur Trennung sei auf die Kosten wie auch auf die vorzufindenden örtlichen Gegebenheiten (hoher Grundwasserstand in der Schützenstraße im OT Darfeld) zu achten.