Ausschussmitglied Deitert erkundigt sich, ob es richtig sei, dass sämtliche Flüchtlingskinder im OT Osterwick im katholischen Kindergarten angemeldet worden seien und die Eltern aus dem OT Osterwick ihre Kinder nur noch im DRK-Kindergarten anmelden. Er möchte wissen, ob dies zutreffe und ob die Verwaltung regulierend auf die Aufnahme Einfluss nehmen könne.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass er von diesem Gerücht erfahren habe. Es sei eine Abfrage bei den gemeindlichen Kindergärten in allen drei Ortsteilen durchgeführt worden. Danach stelle sich die Situation aktuell wie folgt dar:

 

Von den aktuell 39 Flüchtlingskindern im Altern von 0 bis 5 Jahren seinen insgesamt 30 Kinder bei den Kindergärten wie folgt angemeldet:

 

OT Darfeld

Kindergarten St. Nikolaus: 5 Kinder

DRK-Kindergarten „Zwergenland“: 2 Kinder

 

OT Osterwick

Kindergarten Ss. Fabian und Sebastian: 10 Kinder

DRK-Kindergarten „Fidus“: 6 Kinder

 

OT Holtwick

Kindergarten St. Nikolaus: 3 Kinder

DRK-Kindergarten: 4 Kinder

 

Die Vertreter der Kitas hätten bei der Auskunftserteilung darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Flüchtlingskinder Absprachen zur Verteilung zwischen den einzelnen Kitas erfolgt seien. Das Kreisjugendamt habe auf weitere Anfrage bestätigt, dass diese Vorgehensweise durchaus legitim und sinnvoll sei, da die Träger frei über Aufnahmeanträge im Rahmen ihrer Kapazitäten entscheiden könnten.

 

Ergänzend weist Bürgermeister Gottheil darauf hin, dass eine Einflussmöglichkeit der Kommune auf die Platzverteilung nicht gegeben sei. Er macht jedoch deutlich, dass die vorstehenden Zahlen belegen, dass keinesfalls von einer einseitigen Belegung nur bei einem Träger gesprochen werden könne.