Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Als Vertreter der Gemeinde Rosendahl in dem Beirat der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Umfirmierung der MNG „alt“) wird der jeweils gewählte Bürgermeister benannt.

 

2.    Als Vertreter der Gemeinde Rosendahl in dem Beirat der MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (Neugründung) wird der jeweils gewählte Bürgermeister benannt.

 

3.    Als Vertreter der Gemeinde Rosendahl in dem Beirat der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wird neben dem Bürgermeister das Ratsmitglied Herr Söller benannt.

 

4.    Als persönlicher Vertreter für das Ratsmitglied Herr Söller in dem Beirat der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wird das Ratsmitglied Herr Rahsing benannt.

 

5.    Als Vertreter der Gemeinde Rosendahl in dem Beirat der MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG wird neben dem Bürgermeister das Ratsmitglied Herr Söller benannt.

 

6.    Als persönlicher Vertreter für das Ratsmitglied Herr Söller in dem Beirat der MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG wird das Ratsmitglied Herr Rahsing benannt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig 


Ratsmitglied Branse äußert sich kritisch über die Vorgehensweise bei der Bestimmung der Vertreter der Gemeinde Rosendahl in den verschiedenen Gremien.

 

Bürgermeister Gottheil gibt Erklärungen über die Vorgehensweise der CDU-Fraktion zu der Bestimmung des Vertreters. Nach seinem Verständnis habe die CDU-Fraktion nach der Kommunalwahl das „Zugriffsrecht“ auf die in Rede stehende Position ausgeübt. Daher sei es für ihn folgerichtig, dass sie die Bestellung mit einem Ratsmitglied aus der eignene Fraktion für sich reklamiere. Er merkt an, dass die Zeitspanne zur Bestimmung eines Vertreters kurz gewesen sei und daher die Verwaltungsvorlage erst als Tischvorlage nachgereicht werden konnte.

 

Ratsmitglied Branse moniert die Vorgehensweise zur Bestimmung des Vertreters.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass alle Fraktionsvorsitzenden über die Vorgehensweise im interfraktionellen Gespräch am 29.08.2016 in Kenntnis gesetzt worden seien. Er verweist noch einmal auf die Kürze der Zeit zur Bestimmung des Vertreters, was auch er bedaure.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: