Herr Prof. Dr. Lohse stellte umfassend das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur zentralen Abwasserbeseitigung mittels Druckrohrleitungen bzw. alternativ zur dezentralen Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen vor. Hintergrund der Wirtschaftlichkeitsberechnungen sei ein vorhandenes Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aus dem Jahr 1994, wonach für 66 Grundstücke im Außenbereich der Anschluss der Abwasserbeseitigung an das zentrale Abwasserkanalnetz mittels eines Druckentwässerungssystems vorgesehen ist. Dieses ABK sei in der Vergangenheit nicht konsequent umgesetzt worden, sodass sich heute, u.a. auch aufgrund von mittlerweile eingetretenen Veränderungen in der Technik, die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer zentralen Abwasserbeseitigung stelle.

 

Zur Vorgehensweise der Kostenanalyse erläuterte er weiter, dass die einzelnen Grundstücke in 16 Entwässerungsgebiete zusammengefasst worden seien, wobei dann wiederum jedes einzelne Gebiet nach wirtschaftlichen Gründen zusammenhängend betrachtet worden sei. Bei insgesamt 48 Grundstücken sei eine Vorortaufnahme durchgeführt worden, bei der der Zustand der vorhandenen Kleinkläranlage bewertet worden sei. Auch sei mit den Grundstückseigentümer gesprochen worden, welche Lösung angestrebt werde.

 

Auf der Grundlage dieser Daten sowie ergänzender Daten der Gemeinde sei ein Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen worden für die Alternativen

 

-                  zentrale Lösung mit Herstellung eines Druckentwässerungssystems und mit Anschluss an die vorhandene gemeindliche Kanalisation

-                  dezentrale Lösung mit Beibehaltung von Kleinkläranlagen und deren Instandsetzung oder Erneuerung, soweit erforderlich.

 

Hier seien dann die Wirtschaftlichkeiten im Vergleich der Jahreskosten (Kapital- und Betriebskosten) gegenüber gestellt worden.

 

Herr Prof. Dr. Lohse stellte sodann die Ergebnisse vor und wies darauf hin, dass jeweils nur die kompletten Entwässerungsgebiete zusammenhängend betrachtet worden seien. Hierbei seien dann die Kosten einer Druckentwässerung, einer SBR-Anlage, einer Pflanzenkläranlage und dem Mittelwert von SBR- und Pflanzenkläranlage miteinander verglichen worden. Gerechnet wurde dabei mit Kosten, die aus Befragungen von Anbietern stammen und aus Erfahrungswerten, was tatsächlich in den letzten Jahren an Kosten entstanden ist. Hierbei handele es sich um eine recht sichere Analyse, wobei kleine Schwankungen von bis zu 15 – 20 % möglich seien.

 

Des Weiteren wies Herr Prof. Dr. Lohse darauf hin, dass bei der Entscheidungsfindung zwar die Wirtschaftlichkeit von hoher Bedeutung sei, doch im Einzelfall auch sog. nichtmonetäre Aspekte (wie z.B. Gewässerschutz, Abwasserreinigung etc.) zu beachten seien.

 

Zusammenfassend könne gesagt werden, dass die einzelnen Entwässerungsgebiete unterschiedlich zu behandeln seien. Da gebe es Gebiete, wo der Anschluss an eine zentrale Abwasserbeseitigung mittels Druckentwässerung empfohlen werden könne, aber auch Gebiete, wo eine dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlage wirtschaftlicher sei. Auch könne für einzelne Gebiete keine eindeutige Empfehlung ausgesprochen werden, da die Entscheidung dezentrale – zentrale Abwasserbeseitigung von der Wahl des Kläranlagentyps abhängig sei. Hier werde dann empfohlen, eine Entscheidung in Abstimmung mit den einzelnen Bürgern herbeizuführen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Branse, eröffnete im Anschluss an die Ausführungen eine Fragerunde an Herrn Prof. Dr. Lohse.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schulze Baek, wie viel von den untersuchten Anlagen sanierungsbedürftig seien, teilte Herr Prof. Dr. Lohse mit, dass von den 48 überprüften Kleinkläranlagen lediglich eine Anlage nicht zu beanstanden sei. Alle anderen Anlagen seien in einem desolaten Zustand und als abgängig zu bewerten.

 

Bürgermeister Niehues fragte nach, warum in die Wirtschaftlichkeitsberechnung die Kanalanschlussbeiträge nicht berücksichtigt worden seien. Herr Prof. Dr. Lohse erläuterte hierzu, dass auch die von der Gemeinde zu verlegende Druckrohrleitung in die Kostenberechnung eingeflossen sei und der Kanalanschlussbeitrag aber der Refinanzierung der Druckrohrleitung diene. Deshalb haben die Kanalanschlussbeiträge keinen Einfluss auf diese Betrachtung.

 

Bei der Ermittlung der Kosten einer Druckentwässerung, so Ausschussmitglied Mensing, sei auch der Teil der öffentlichen Leitung mit einzurechnen; es gebe aber auch Gebiete wo eine Druckrohrleitung bereits läge. Herr Prof. Dr. Lohse erklärte, dass der heutige Ist-Zustand zu berücksichtigen sei und letztlich die Kosten, die noch entstehen werden. Wenn eine Druckrohrleitung bereits vorhanden sei, werden die früher getätigten Investitionskosten nicht mehr berücksichtigt.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mensing, dass bei dem Kostenvergleich nur immer die Gesamtsumme der einzelnen Gebiete ausgewiesen sei - es könne doch durchaus möglich sein, dass beispielsweise von 8 Grundstückseigentümern 7 Eigentümer bei einer Variante günstiger gestellt seien und 1 Eigentümer mit sehr hohen Kosten belastet sei - erwiderte Herr Prof. Dr. Lohse, dass bei der Auswahl der Gebiete immer die Grundstücke zusammengefasst worden seien die gleichartig sind, ansonsten sei ein neues Gebiet gebildet worden.

 

Ausschussmitglied Reints fragte nach, ob mehrere Grundstückseigentümer sich an eine Kleinkläranlage anschließen könnten. Herr Prof. Dr. Lohse erwiderte, dass dies grundsätzlich möglich sei, gab aber zu Bedenken, dass bei der Frage nach der Zuständigkeit beispielsweise bei nötigen Reparaturen Probleme auftauchen könnten.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Mensing, wie die rechtliche Situation bei der Wahl einer Kleinkläranlage von der unteren Wasserbehörde gewertet werde, wenn Änderungen eintreten, erwiderte Herr Prof. Dr. Lohse, dass die wasserrechtliche Erlaubnis von der unteren Wasserbehörde für 15 Jahre  erteilt werde und zzt. keiner sagen könne, wie die Kleinkläranlage danach beurteilt werde. Das Risiko bei einem Druckrohranschluss sei deutlich geringer.

 

Herr Wilhelm Bruns aus Darfeld, Netter 24, fragte nach, ob die Möglichkeit bestehe, eine Kleinkläranlage, die im letzten Jahr neu errichtet worden sei, auf der Grundlage eines neuen ABK wieder stillzulegen. Herr Prof. Dr. Lohse erwiderte, dass in diesem Fall ein Bestandsschutz gegeben sei, der ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden könne.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch nur dort wo eine Druckrohrleitung gelegt werde bzw. bereits gelegt worden sei ggf. der Anschluss- und Benutzungszwang ausgeübt werden könne.

 

Bürgermeister Niehues führte aus, dass in dem Gutachten eine Empfehlung abgegeben worden sei unter Einbeziehung nichtmonetärer Aspekte. In diesem Zusammenhang wies er aber auch auf den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom 06.12.1994 hin, der besage, dass die hohen finanziellen Aufwendungen bei der Abwasserbeseitigung im Außenbereich es notwendige mache, dass die jeweils wirtschaftlichste Lösung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewählt werde. Des Weiteren regele der Runderlass, dass Kleinkläranlagen nach DIN 4261 als Dauerlösung eingesetzt werden können. In Gebieten, in denen für die Abwasserbeseitigung der Einsatz von Kleinkläranlagen vorgesehen sei, sei auch in Zukunft ein Kanalanschluss nicht notwendig. Damit bestehe für die Gemeinden die Möglichkeit, im Außenbereich ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf die Gebiete zu begrenzen, in denen der Anschluss an die Kanalisation die wirtschaftlichste Lösung für die Abwasserbeseitigung sei.

 

Herr Prof. Dr. Lohse wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Entscheidungsfindung die Betrachtung der Kosten im Vordergrund stehen. Die nichtmonetären Aspekte könne man als Hilfestellung im Zweifelsfall heranziehen; sie müssten aber nicht unbedingt berücksichtigt werden.

 

Bürgermeister Niehues machte nochmals deutlich, dass sich bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit drei Bereiche ergeben:

 

1. Bereich:

 

Der Anschluss an die Kanalisation ist eindeutig wirtschaftlicher als die Entsorgung über Kleinkläranlagen.

 

2. Bereich:

 

Die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation und für die Entsorgung mit Kleinkläranlagen sind annähernd gleich.

 

3. Bereich:

 

Die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen ist eindeutig wirtschaftlicher als der Anschluss an die Kanalisation.

 

Er führte weiter aus, dass die Entscheidung für den ersten und dritten Bereich nach dem Gutachten praktisch schon eindeutig gefallen sei. Für den zweiten Bereich, d.h. dort wo die Kosten annährend gleich seien, solle auf jeden Fall eine Entscheidung in Abstimmung mit den Bürgern erfolgen. Aber auch für die anderen Bereiche solle die Meinung der Bürger abgefragt werden. Aus diesem Grunde habe er alle betroffenen Grundstückseigentümer für die kommende Woche von Montag- bis Mittwochabend zu Anliegerversammlungen eingeladen. Hier werde er dann gemeinsam mit den Bürgern noch mal alle Vor- und Nachteile erörtern und deren Meinung abfragen. Des Weiteren werde er für jedes einzelne Gebiet eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mensing, ob für jedes Gebiet eine Einzelaufstellung der Kosten je anzuschließendes Grundstück vorgelegt werden könne, erwiderte Ausschussvorsitzender Branse, dass man bei einer Gesamtbetrachtung bleiben solle und danach eine Entscheidung getroffen werden müsse. Alle Anlagen seien marode und man müsse sich festlegen, welche Gebiete auf keinen Fall oder auf jeden Fall an die Druckrohrleitung angeschlossen werden müssen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte in diesem Zusammenhang, bis wann das ABK geändert werden müsse und wie lange noch die Zuschüsse für den Bau von Kleinkläranlagen vom Land gewährt würden.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte hierzu, dass wahrlich ein Zeitproblem bestünde, da die Zuschüsse definitiv zum Jahresende auslaufen. Insofern müsse auf jeden Fall in diesem Jahr noch der Zuschussantrag bei der Gemeinde gestellt werden, damit die Mittel ins nächste Jahr übertragen werden können. Hierfür sei aber auch ein gültiges ABK erforderlich. Insofern werde er, wie bereits angesprochen, in der nächsten Woche Gespräche mit den Bürgern führen und das Ergebnis am 03.11.2005 in der Werksausschusssitzung vorstellen. Auch werde er das Ergebnis der Bürgerbefragung im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld erörtern, mit der er sich bereits auf diese Vorgehensweise verständigt habe.

 

Am 10.11.2005 sei dann die Beschlussfassung des ABK im Rat vorgesehen und auch dringend erforderlich, damit die Frist für die Beantragung der Fördermittel gewahrt bleibe.

 

Des Weiteren wies er darauf hin, dass es noch einen großen Teil von sanierungsbedürftigen Kleinkläranlagen gebe. Zwar seien diese Grundstückseigentümer letztmalig am 20.05.2005 angeschrieben und auf das Auslaufen des Förderprogramms hingewiesen worden, in diesem Jahr seien aber bislang lediglich 29 Förderanträge bewilligt worden. Im Gegensatz dazu seien im Jahr 2004 193 Förderanträge bewilligt worden. Seit dem Jahr 1997 seien 310 Förderanträge gestellt und davon bislang 301 Bewilligungen erteilt worden; über 9 Förderanträge sei bislang noch nicht entschieden worden. Insgesamt wurden der Gemeinde Rosendahl seit dem Jahr 1997 Fördermittel des Landes in Höhe von 596.190,00 € zugewiesen.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass nach den Ausführungen von Bürgermeister Niehues handlungsbedarf dringend geboten sei und begrüßte die Vorgehensweise, alle betroffenen Grundstückseigentümer zu Anliegerversammlungen einzuladen, wo dann das Ergebnis des Gutachtens dargestellt werde.

 

Auch Ausschussvorsitzender Branse wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keinen Sinn mache heute Abend eine Entscheidung zu treffen, ohne vorher die Bürger entsprechend informiert zu haben und deren Meinung abgefragt zu haben.

 

Ausschussmitglied Steindorf regte an, dass alle Entscheidungsträger eine Ausfertigung des Gutachten erhalten sollten und erklärte weiterhin, dass die CDU-Fraktion der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Bürgermeisters eindeutig folgen könne. Des Weiteren betonte er ausdrücklich, dass bei der Entscheidungsfindung der Bürgerwunsch oberste Priorität darstelle.

 

In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Niehues darauf hin, dass zwar in erster Linie der Bürgerwunsch berücksichtigt werde, dabei aber auch immer die Gesetzeslage zu berücksichtigen sei. Wenn beispielsweise in Gebieten ein Druckrohranschluss eindeutig wirtschaftlicher sei, werde die Untere Wasserbehörde kaum einer dezentralen Lösung zustimmen. Er werde zwar versuchen im Einzelfall hierüber nochmals mit der Unteren Wasserbehörde zu verhandeln, könne aber nicht versprechen, dass diese dann seinem Vorschlag folgen werde.

 

Ausschussmitglied Steindorf machte sodann nochmals deutlich - auch unter Hinweis, dass eine entsprechende Aufnahme in der Niederschrift zu erfolgen habe – dass in den Gebieten ohne signifikantes Ergebnis die Priorität beim Bürgerwillen liege.

 

Ausschussvorsitzender Branse stellte zum Abschluss der Beratungen fest, dass eindeutiger Konsens im Ausschuss sei, zunächst Gespräche mit dem Bürger zu führen und das Ergebnis in der nächsten Werksausschusssitzung am 03.11.2005 bekannt zu geben.

 

Da nach Abschluss der Beratungen viele Zuschauer den Sitzungssaal verließen unterbrach der Ausschussvorsitzende Branse die Sitzung von 21.15 Uhr - 21.25 Uhr.