Sitzung: 15.09.2016 Rat
Herr Suthoff möchte wissen, wie hoch die jährlichen Einkünfte aus den Windenergiebereichszonen seien.
Bürgermeister Gottheil sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.
Antwort: Unter Hinweis auf § 30 Abgabenordnung (gesetzlich umschriebenes Steuergeheimnis) ist eine Beantwortung dieser Anfrage bzgl. jährlicher Einkünfte aus Windenergiebereichszonen nicht möglich. Insgesamt werden jährlich Gewerbesteuerbeträge in einer mittleren fünfstelligen Höhe erzielt.