Herr Suthoff möchte wissen, wie hoch die jährlichen Einkünfte aus den Windenergiebereichszonen seien.

 

Bürgermeister Gottheil sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Antwort:                                                         Unter Hinweis auf § 30 Abgabenordnung (gesetzlich umschriebenes Steuergeheimnis) ist eine Beantwortung dieser Anfrage bzgl. jährlicher Einkünfte aus Windenergiebereichszonen nicht möglich. Insgesamt werden jährlich Gewerbesteuerbeträge in einer mittleren fünfstelligen Höhe erzielt.