Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der am 30. Juni 2005 gefasste Ratsbeschluss über die Bedingungen und Regelungen für die Veräußerung der gemeindlichen Baugrundstücke gilt ab 01. Juli 2006 für ein weiteres Jahr fort.

 

2.    Die Familienförderung von bisher 2.500 € je Kind wird beibehalten (alternativ: angehoben auf [z.B. 3.500 € je Kind]). Im übrigen wird Ziffer 2 des Ratsbeschlusses vom 30. Juni 2005 dahingehend ergänzt, dass die Familienförderung bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde nur dann greift, wenn bisher Wohnungseigentum nicht vorhanden ist. Ferner ist Voraussetzung für eine Familienförderung, dass die Kinder der Grundstückserwerberin bzw. des Grundstückserwerbers nach entsprechender Bebauung ihren Hauptwohnsitz in Rosendahl haben.

 

3.    Die nächste Kaufpreisüberprüfung und ggf. Preisanpassung erfolgt zum 01. Juli 2007.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2006, TOP 2

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: